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Landesregierung stellt unterschiedliche Formen des Wohnens für behinderte und pflegebedürftige Menschen in den Mittelpunkt

Malu Dreyer

Mainz – “Ein neues Landesgesetz zur Förderung der Pflege-, Unterstützungs- und Wohnqualität in Heimen und anderen Wohnformen bietet die große Chance, die Rahmenbedingungen für behinderte und pflegebedürftige Menschen, die in Heimen leben, zu gestalten und weiterzuentwickeln”, unterstrich Sozialministerin Malu Dreyer heute im Mainzer Landtag. Bereits im Januar 2007 habe eine von der Ministerin initiierte Länder-Arbeitsgruppe in einem Positionspapier Zielsetzungen formuliert, die selbstbestimmte Wohnformen für Menschen mit Hilfebedarf unterstützen und Verbraucherschutz und Transparenz mehr gewichten, als es im bisherigen Heimgesetz der Fall sei. Der von der CDU eingebrachte Gesetzentwurf biete zwar gute Anknüpfungspunkte zur Diskussion, gehe nicht weit genug, so Dreyer.

“Bei der Formulierung des neuen Landesgesetzes kommt es auf jedes Detail an. Die Vorschriften müssen so klar sein, dass sie in der Praxis für ein breites Spektrum an Leistungsangeboten ganz unterschiedlicher Art handhabbar sind und auch Entwicklungen zulassen”; so Dreyer. Bedauerlicherweise habe das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend den Ländern erst im November 2008 einen ersten Gesetzentwurf zur Kenntnis gegeben, der die wesentlichen Weichenstellungen erkennen lasse. Auf dieser Grundlage können wir uns in Rheinland-Pfalz nun an die Arbeit machen, um letztendlich den Entwurf eines Landesgesetzes aus einem Guss vorzulegen”, so die Ministerin. Ansonsten könne es Rheinland-Pfalz wie zum Beispiel Baden-Württemberg oder Bayern gehen. “Diese haben bereits ihre Gesetze verabschiedet und werden sie in Kürze wieder ändern müssen, weil wesentliche Regelungsfelder im Widerspruch zu den Inhalten des Bundesgesetzes stehen”, unterstrich Dreyer.

“Mein Anliegen ist, mit dem neuen Landesgesetz auch die grundsätzlichen Ziele der Politik für Menschen mit Behinderung und Pflegebedürftigkeit zu vermitteln. Wir werden deshalb nicht nur die Anforderungen an die Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und Pflegebedürftigkeit entsprechend formulieren, sondern auch Instrumente einführen, die Selbstbestimmung, Teilhabe und Qualität fördern”, so die Ministerin.

Die Ministerin stimme zwar mit der CDU-Fraktion darin überein, dass mehr Transparenz über die Leistungen der Einrichtungen hergestellt werden muss. Darüber hinaus wolle die Landesregierung eine Plattform schaffen, die auch einen landesweiten Marktüberblick verschaffe und außerdem die Kommunen in ihrer Planungsverantwortung unterstütze. “Wesentliches Merkmal unseres Entwurfes wird auch sein, dass er stärker an bestehende Strukturen in Rheinland-Pfalz anknüpft. Wir haben zum Beispiel Pflegestützpunkte als Anlaufstellen für Fragen rund um die Pflege und das Alter. Wir haben Teilhabekonferenzen im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Und wir haben ein landesweites Informations- und Beschwerdetelefon bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Dessen Kompetenzen wollen wir ausbauen, um damit einen zusätzlichen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten”, so Dreyer.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung hebe sich nach Angaben der Ministerin inhaltlich und programmatisch ab. Es werde jedoch geprüft, welche Aspekte des Gesetzentwurfes der CDU-Fraktion in unsere Vorlage einfließen können. “Insofern macht es Sinn, das weitere Verfahren gemeinsam zu gestalten und damit auch unseren Partnern und externen Anzuhörenden entgegenzukommen”, unterstrich Dreyer. Schließlich ist uns allen an einer Verbesserung der Versorgung von Menschen mit Behinderung und Pflegebedürftigkeit gelegen.