Ziel der künftigen Landespflegekammer ist es, durch eine Erhöhung der Attraktivität des Berufsstands auch einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs zu leisten.
Mit dem Versand eines Informationsschreibens an die potenziellen Mitglieder einer Landespflegekammer durch den Gründungsausschuss geht das Registrierungsverfahren nun in die entscheidende Phase. Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha betonte aus diesem Anlass erneut die Bedeutung einer Selbstverwaltung für den Berufsstand. „Die Pflegekräfte haben nun die Chance, sich für eine Selbstverwaltung zu entscheiden. Die Pflege braucht eine eigene starke Stimme. Nur so kann sie auf Augenhöhe mit anderen Berufsgruppen mitsprechen und ihre beruflichen Interessen wirksam vertreten. Ich bin mir sicher, dass wir mit der Pflegekammer für Baden-Württemberg hier auf dem richtigen Weg sind“, sagte Lucha am Montag (8. Januar) in Stuttgart.
Das Ziel der künftigen Landespflegekammer ist es, durch eine Erhöhung der Attraktivität des Berufsstands auch einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs zu leisten. Der Pflegekammer sollen schrittweise wichtige Aufgaben übertragen werden. Dazu gehören unter anderem die Wahrnehmung von beruflichen Belangen sowie die Förderung der Ausbildung. Hierdurch können die Pflegekräfte ihr Berufsbild aktiv gestalten und weiterentwickeln. Auch sollen Qualitätsmaßnahmen, Prävention, Förderung und Schutz der Gesundheit der Bevölkerung sowie Weiterbildung und Fortbildung zu den Aufgabenbereichen der Kammer hinzukommen. Mit einer eigenen Kammer sollen Pflegekräfte ihre Themen selbstbestimmt angehen und somit auch auf Augenhöhe mit anderen Gesundheitsberufen wie zum Beispiel der Ärzteschaft agieren können.
Inzwischen über 114.000 Pflegekräfte erfasst
Der Gründungsausschuss für eine Landespflegekammer Baden-Württemberg konnte mittlerweile über 114.000 Pflegekräfte als Mitglieder einer künftigen Kammer erfassen. In dem Schreiben werden die Pflegekräfte in den kommenden Tagen vom Gründungsausschuss über ihre Erfassung und das weitere Vorgehen zu ihrer Registrierung informiert. Die erfassten Pflegekräfte haben bis zum 23. Februar 2024 Zeit, eine Einwendung gegen ihre geplante Registrierung einzulegen. Die Landespflegekammer wird nur errichtet, wenn mindestens 60 Prozent der Pflegekräfte keine Einwendung gegen die Registrierung einlegen. Wird das Quorum erreicht, dann wird als nächster Schritt die Wahl zur ersten Vertreterversammlung der Kammer durchgeführt. Tritt diese erstmalig zusammen, ist die Pflegekammer gegründet. Dies könnte dann voraussichtlich Ende 2024 der Fall sein.