Hannover – Im Rahmen des Projektes “Blei im Trinkwasser vermeiden” informiert das Niedersächsische Gesundheitsministerium jetzt mit einem Faltblatt über Maßnahmen zum Gesundheitsschutz, die rechtliche Situation und Kontaktadressen. “Blei kann schädigend auf das Nervensystem wirken. Kinder sind in besonderer Weise gefährdet, da sich deren Nervensystem noch entwickelt. Eine erhöhte Bleibelastung kann negative Folgen für Lernvermögen und Entwicklung unserer Kinder haben”, erklärte Gesundheitsministerin Mechthild Ross-Luttmann. Der Gesetzgeber habe den Grenzwert für Blei im Trinkwasser deutlich auf jetzt 25 µg/l gesenkt. Im Jahr 2013 werde er mit 10 µg/l so niedrig liegen, dass keine Bleirohre mehr in Hausinstallationen vorhanden sein dürfen. Ross-Luttmann appellierte an Wohneigentümer, anstehende Sanierungsmaßnahmen zu nutzen, um eventuell noch vorhandene Bleirohre aus der Hausinstallation entfernen zu lassen.
In Niedersachsen ist das von den Wasserversorgern gelieferte Trinkwasser in der Regel von sehr guter Qualität. Es kann sich jedoch durch alte Bleileitungen in Hausinstallationen nachträglich mit Blei anreichern. Hiervon können insbesondere bis zum Jahr 1973 errichtete Wohngebäude betroffen sein. Nach diesem Zeitpunkt wurden in Deutschland keine Bleirohre mehr verwendet. Um Gesundheitsgefährdungen vorzubeugen, können junge Frauen und Familien mit kleinen Kindern, die in älteren, bis 1973 errichteten Häusern leben, noch bis zum Jahresende ihr Trinkwasser kostenlos beim Niedersächsischen Landesgesundheitsamt auf seinen Bleigehalt testen lassen. Seit dem Jahr 2005 laufenden Angebot des Landes wurden bereits mehr als 2.600 Wasserproben untersucht. 6,5 Prozent der Proben wiesen einen Bleigehalt von über 10 µg/l und 2,8 Proben der Proben von über 25 µg/l auf. Wegen der abweichenden Probenahmetechnik in den Haushalten können die gemessenen Werte nicht direkt mit dem Grenzwert der Trinkwasserverordnung verglichen werden. In der Tendenz wiesen bis zum Jahr 1940 gebaute Häuser jedoch häufiger erhöhte Messwerte auf als andere bis zum Jahr 1973 errichtete Gebäude.
Die an der Trinkwasseruntersuchung interessierten Familien mit Kindern erhalten bei den örtlichen Gesundheitsämtern Probenahme-Sets mit schriftlicher Gebrauchsanleitung. Die Wasserproben gehen per Post an das Niedersächsische Landesgesundheitsamt, das die jeweilige Bleikonzentration ermittelt und bei auffälligen Werten dann gemeinsam mit dem örtlichen Gesundheitsamt den Betroffenen mit Rat zur Seite steht.
Das neue Faltblatt “Bleirohre im Haus – eine Gefahr für unser Trinkwasser” wurde unter Federführung des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes von der “Arbeitsgemeinschaft Bleisanierung Niedersachsen” erarbeitet. Darin arbeiten Vertreter des Haus- und Grundeigentümerverbandes, der Mieterverbände, des Handwerks sowie der Bau- und Gesundheitsverwaltung eng zusammen.
Das Faltblatt kann aus dem Internet herunter geladen sowie schriftlich oder per E-Mail angefordert werden bei
Niedersächsisches Landesgesundheitsamt (NLGA) Roesebeckstr. 4-6, 30449 Hannover E-Mail: bleisanierung@nlga.niedersachsen.de http://www.nlga.niedersachsen.de http://www.ms.niedersachsen.de (> Service > Publikationen)