Mainz – Der rheinland-pfälzische Landesbeirat zur Teilhabe behinderter Menschen und der Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen, Ottmar Miles-Paul, unterstützen den vom rheinland-pfälzischen Landtag verabschiedeten Entschließungsantrag zum Ausbau ambulanter Angebote für Menschen mit Behinderungen und Pflegebedürftigkeit. Vor allem begrüßt das Gremium den Willen des Parlamentes, dass der Ausbau weiterer stationärer Angebote verhindert werden soll.
Inzwischen haben wir in Rheinland-Pfalz viele gute Beispiele, die zeigen, dass Menschen mit ganz unterschiedlichen Behinderungen mitten in der Gemeinde leben können, wenn die nötige Unterstützung dort für sie passgenau bereitgestellt wird. Deshalb freuen wir uns darüber, dass in Rheinland-Pfalz der Ausbau ambulanter Angebote konsequent vorangetrieben und keine weiteren stationären Angebote geschaffen werden sollen. Dies ist nach Ansicht des Landesteilhabebeirates ganz im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention, erklärte der Vorsitzende des Beirates, Ottmar Miles-Paul. In seiner jüngsten Sitzung hatte sich der Beirat unter anderem damit befasst, wie die Teilhabe behinderter Menschen mitten in der Gesellschaft gewährleistet werden kann und welche gesetzlichen Rahmenbedingungen dazu nötig sind. Der vom Landtag im Rahmen der Haushaltsberatungen verabschiedete Entschließungsantrag gebe dem Bestreben behinderter Menschen nach Inklusion Rückenwind.
In dem verabschiedeten Antrag des rheinland-pfälzischen Landtages heißt es unter anderem: Die Bestrebungen der Landesregierung entsprechend dem Grundsatz ambulant vor stationär neue, auch gemeinschaftliche Wohnformen aus- und aufzubauen, Beratungs- und Hilfe-Mix-Strukturen weiterzuentwickeln und pflegende Angehörige zu unterstützen, werden nachhaltig unterstützt. Deshalb soll der weitere Ausbau stationärer Pflegeeinrichtungen verhindert werden.