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Land und Arbeitsagentur schließen Vereinbarung zur Kooperation

Menschen mit Behinderungen

Mainz – Die Chancen junger Menschen mit Behinderungen auf einen Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt erhöhen, das ist Ziel einer Kooperationsvereinbarung, die das Land mit der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland der Bundesagentur für Arbeit geschlossen hat. Die darin vereinbarten Maßnahmen richten sich an Schülerinnen und Schüler mit kognitiven Einschränkungen und erheblichen Lernschwierigkeiten an Förderschulen, erklärten die Staatssekretärinnen im Sozial- und im Bildungsministerium, Jacqueline Kraege und Vera Reiß, und die Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland der Bundesagentur für Arbeit, Heidrun Schulz. Die Kooperationspartner wollen neue Wege zur beruflichen Integration erproben und vor allem auch diejenigen Schülerinnen und Schüler erreichen, denen bislang aufgrund ihrer Behinderung meist nur eine Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen möglich erscheint. Für die Umsetzung der Vereinbarung nutzt das Land Bundesmittel in Höhe von 1,8 Millionen Euro.

„Mit der Vereinbarung leisten wir einen wesentlichen Beitrag, die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen mit Leben zu erfüllen. Die berufliche Inklusion ist Teil der umfassenden Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben. Das haben wir uns als rheinland-pfälzische Landesregierung mit unserem Aktionsplan zum Ziel gesetzt“, sagte Sozialstaatssekretärin Kraege. Für Bildungsstaatssekretärin Reiß sind die Schulen wichtige Partner bei der Verwirklichung von Inklusion. „Den Schulen kommt eine wichtige Rolle bei der Berufsorientierung junger Menschen mit Behinderungen und ihrer Vorbereitung auf das Arbeitsleben zu. Die Vereinbarung unterstützt sie in der Erfüllung dieser Aufgabe“, so die Staatssekretärin. „Die Agentur für Arbeit hat den gesetzlichen Auftrag, junge Menschen beim Übergang von der Schule in den Beruf zu begleiten und zu unterstützen. Das gilt vor allem für junge Menschen mit Behinderungen, für die – wie für andere Menschen auch – Arbeit einen hohen Stellenwert hat“, unterstrich die Chefin der Regionaldirektion, Heidrun Schulz.

Kern der Vereinbarung ist, dass Schülerinnen und Schüler an Förderschulen künftig die Chance auf ein berufliches Orientierungsverfahren erhalten sollen, das unter Mitwirkung der Integrationsfachdienste durchgeführt wird. Im Rahmen einer vom Integrationsfachdienst und der jeweiligen Schule gemeinsam durchgeführten klar strukturierten Maßnahme sollen sich die Schülerinnen und Schüler mit ihren beruflichen Vorstellungen und Möglichkeiten auseinandersetzen und mit kompetenter Unterstützung für sich passende berufliche Perspektiven entwickeln. Daran kann sich dann beispielsweise eine Vermittlung in ein Praktikum in einem Unternehmen anschließen. Bislang beginnen die Fachkräfte der Integrationsfachdienste in der Regel zwei Jahre vor Schulabschluss damit, den Übergang von der Schule in den Beruf individuell zu begleiten. Die Maßnahmen nach der Vereinbarung sollen deutlich früher ansetzen. Die Fachkräfte der Integrationsfachdienste und die Lehrerinnen und Lehrer werden für die gemeinsame Maßnahme speziell geschult.