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Land schafft Voraussetzungen für berufliche Mobilität in Europa

Gesundheitsfachberufe

Mainz – Ein neues Gesetz regelt für Rheinland-Pfalz die Anerkennung von Qualifikationen in Gesundheitsberufen, die in anderen EU-Staaten erworben wurden. Der rheinland-pfälzische Landtag beschloss einen entsprechenden Gesetzentwurf des Sozialministeriums, wie Gesundheitsministerin Malu Dreyer heute in Mainz mitteilte. Damit wird eine EU-Richtlinie zur Berufsanerkennung für die Berufsangehörigen der akademischen Heilberufe und der Gesundheitsfachberufe in Landesrecht umgesetzt. Das Gesetz umfasst außerdem die Weiterentwicklung der Gesundheitsfachberufe, beispielsweise indem es die Voraussetzungen für Berufsordnungen schafft.

Die EU-Richtlinie regelt das generelle Verfahren zur gegenseitigen Anerkennung von reglementierten Berufen und Weiterbildungen. Konkret müssen damit 27 Ausbildungs- und Weiterbildungssysteme in Europa miteinander vereinbar gemacht werden. „Im Mittelpunkt steht die Förderung der beruflichen Mobilität in Europa“, unterstrich die Ministerin. Sie verdeutlichte das am Beispiel der OP-Krankenschwester, die anders als Hebammen oder Ärztinnen und Ärzte nicht nach einheitlichen europäischen Standards ausgebildet wird. Die Richtlinie enthalte beispielsweise Regelungen für die Anerkennung der Berufsqualifikation ‚OP-Krankenschwester’ in allen Mitgliedsstaaten der EU. Das Gesetz überträgt das in rheinland-pfälzisches Recht und ermöglicht damit Staatsangehörigen aus EU-Mitgliedsstaaten den Zugang zu allen Weiterbildungen der Gesundheitsfachberufe in Rheinland-Pfalz.

Darüber hinaus werden mit dem Gesetz die Gesundheitsfachberufe weiterentwickelt. „Das ist nötig, um den Anforderungen an die Gesundheitsfachberufe in Ausbildung und Beruf besser gerecht zu werden“, sagte Dreyer. Das Gesetz sieht allgemeine Vorgaben zur Berufsausübung in den Gesundheitsfachberufen vor, enthält eine Ermächtigungsgrundlage für Berufsordnungen zu den Berufspflichten und zur Berufsausübung der Berufsangehörigen in den Gesundheitsfachberufen und schafft die Voraussetzungen für die Einführung von landesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberufen. Auf dieser Grundlage soll nach der Sommerpause die Ausbildung in der Krankenpflegehilfe neu geregelt werden. Unter anderem geht es auch um einheitliche Rahmenlehrpläne für die Schulen des Gesundheitswesens. Außerdem soll Altenpflegerinnen und Altenpflegern der Zugang zu verschiedenen Weiterbildungsbezeichnungen beispielsweise in der psychiatrischen und ambulanten Pflege oder als Pflegedienstleiter eröffnet werden.