Kiel – Die Landesregierung hat sich darauf verständigt, zusätzliche Mittel für Krankenhausinvestitionen in Schleswig-Holstein zur Verfügung zu stellen. Beginnend in 2023 sollen insgesamt 110 Millionen Euro landesseitig zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Dazu wir das Land über 10 Jahre jährlich 2 Millionen Euro zusätzlich aufwachsend zu den Investitionsmitteln hinzunehmen, um dem weiter bestehenden Investitionsstau entgegenzuwirken. Das Landeskrankenhausgesetz sieht vor, dass die Mittelaufbringung jeweils zu 50 Prozent durch das Land und zu 50 Prozent durch die Kreise und kreisfreien Städte erfolgt, sodass am Ende zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 220 Millionen Euro zu Verfügung stehen werden. Die Landesregierung wird ihren Dialog mit den kommunalen Spitzenverbänden fortsetzen und dabei auch über die Modalitäten der Bereitstellung der zusätzlichen erforderlichen anteiligen Mittel eine Klärung herbeiführen.
Ministerpräsident Daniel Günther: „Mit den zusätzlichen Mitteln, die wir für die Krankenhäuser bereitstellen, kommen wir dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziel, den Sanierungsstau in den Krankenhäusern weiter abzubauen, ein großes Stück näher. Es freut mich sehr, dass wir und als Landesregierung gestern darauf verständigt haben. Mit diesem gemeinsamen Kraftakt in Verbindung mit der Fortschreibung der Finanzplanung tragen wir jetzt dazu bei, die Lücke zwischen den infrastrukturellen Bedarfen der Krankenhäuser in unserem Land und den zur Verfügung stehenden Investitionsmitteln zu schließen.“
Bislang stellen Land und Kommunen jährlich rund 85 Millionen Euro für Krankenhausinvestitionen bereit. Davon sind rund 45 Millionen Euro für kleinere Investitionsmaßnahmen reserviert, 40 Millionen Euro stehen für größere Investitionen bereit. Zudem haben wir mit IMPULS insgesamt rund 1,6 Milliarden Euro, die anteilig von Bund, Land und Kommunen aufgebracht werden.
„Die Herausforderung im Gesundheitsbereich ist enorm. Die Modernisierung der Krankenhäuser ist einer unserer großen Schwerpunkte. Das IMPULS-Programm ist dabei zu einer tragenden Säule geworden. Mit unserem Beschluss, die Investitionsmittel ab 2023 kontinuierlich planbar und verlässlich zu erhöhen, stärken wir die Gesundheitsversorgung in Schleswig-Holstein weiter“, so Finanzministerin Monika Heinold.
Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken betont: „Das Ziel der Landesregierung ist, die bestmöglichen Bedingungen für eine qualitativ hochwertige Versorgung der Menschen in unserem Land zu schaffen. Mit der jetzigen Entscheidung der Landesregierung kann auch die geplante Zusammenlegung der Kliniken Pinneberg und Elmshorn weitergehen. Dieses Großprojekt ist neben der Zentralklinik in Flensburg ein entscheidender Baustein für die Zukunftsfähigkeit der Gesundheitsversorgung in Schleswig-Holstein – auch im Sinne der geplanten Krankenhausreform des Bundes. Daher ist auch der Bund aufgerufen, sich im Rahmen der geplanten Krankenhausreform finanziell an den dadurch verursachten Investitionsbedarfen zu beteiligen. Hierzu wäre eine Neuauflage des Krankenhausstrukturfonds denkbar, was auch die Regierungskommission der Bundesregierung vorschlägt.“
- Hintergrund zum Verfahren der Krankenhausfinanzierung: Die Krankenhausfinanzierung erfolgt nach dem Prinzip der dualen Finanzierung. Die Aufnahme eines stationären Versorgers in den Krankenhausplan verpflichtet die Kostenträger dazu, Budgetverhandlungen mit den Krankenhäusern zu führen und somit die Betriebskosten eines stationären Versorgers über die Erlöse aus Fallpauschalen zu finanzieren. Nach den Bestimmungen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes ist die Förderung der Investitionskosten die gesetzliche Aufgabe der Länder. In Schleswig-Holstein erfolgt die Förderung der Investitionskosten zum einen durch pauschale Förderung und zum anderen über Einzelprojektförderung. Konkret werden Großinvestitionen wie der Neubau eines Krankenhauses im Rahmen einer Einzelprojektförderung gefördert. Außer bei der Erstausstattung eines Krankenhauses, die ebenfalls unter die Einzelprojektförderung fällt, werden Großgeräte über eine pauschale Förderung gefördert. Das Landeskrankenhausgesetz sieht vor, dass die Mittelaufbringung jeweils zu 50 Prozent durch das Land und zu 50 Prozent durch die Kreise und kreisfreien Städte erfolgt.
- Ziel der Krankenhausplanung ist, eine qualitativ hochwertige, patienten- und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, wirtschaftlich gesicherten und eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern zu gewährleisten. Gemäß Landeskrankenhausgesetz stellt das Gesundheitsministerium des Landes Schleswig-Holstein als zuständige Planungsbehörde unter Berücksichtigung dieser Ziele einen Krankenhausplan auf, der die Standorte, die voll- und teilstationären Behandlungskapazitäten, die Intensivbetten sowie die vorgehaltenen Fachabteilungen der Plankrankenhäuser ausweist. Zu diesem Zweck ermittelt das Land unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung, der Krankenhaushäufigkeit, der durchschnittlichen Verweildauer, der vorgesehenen Bettenauslastung sowie weiterer Faktoren den gegenwärtigen und zukünftigen Versorgungsbedarf der Bevölkerung.
- Durch die Aufnahme eines stationären Versorgers in den Krankenhausplan mittels Feststellungsbescheid wird dieser zur Krankenhausversorgung zugelassen und hat damit einen gesetzlichen Anspruch auf die Finanzierung seiner Betriebs- und Investitionskosten. Die Aufnahme eines stationären Versorgers in den Krankenhausplan verpflichtet die Kostenträger dazu, Budgetverhandlungen mit den Plankrankenhäusern zu führen und somit die Betriebskosten eines stationären Versorgers über die Erlöse aus Fallpauschalen zu finanzieren. Nachdem ein Krankenhaus einen Antrag auf Förderung einer Baumaßnahme gestellt hat, wird eine Priorisierung der Maßnahmen im Hinblick auf ihre Versorgungsrelevanz und die Umsetzungsreife vorgenommen und eine Beschlussvorlage erstellt, auf deren Grundlage im Landeskrankenhausausschuss über eine Aufnahme in das Investitionsprogramm beraten wird. Ist das Projekt in das Investitionsprogramm aufgenommen worden, wird das Krankenhaus benachrichtigt. Sind die Planungen abgeschlossen, reicht das Krankenhaus die erforderlichen Unterlagen beim Gesundheitsministerium ein. Nach einer umfassenden Prüfung wird der Bewilligungsbescheid erteilt.
- Hintergrund zur Krankenhausreform des Bundes: Der Bund hat die Forderungen der Länder nach einer grundlegenden Reform in der Krankenhausfinanzierung aufgegriffen, die zukünftig unter anderem Vorhaltekosten der Kliniken berücksichtigen und die begrenzten Ressourcen besser einsetzen soll. Am 6. Dezember 2022 hat das Bundesgesundheitsministerium die Reformvorschläge der Regierungskommission vorgestellt. Diese beinhalten – neben einer Reform der Krankenhausfinanzierung – auch eine Reform der Krankenhausstrukturen. Letzteres berührt die verfassungsrechtliche Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern: Die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser und die Regelung der Krankenhauspflegesätze sind Aufgabe des Bundes. Die Bedarfsplanung und die Investitionen in Krankenhäuser sind hingegen Aufgabe der Länder. Im Januar starten daher die regelmäßigen Beratungen zwischen Bund und Ländern. Darin setzt sich das Gesundheitsministerium mit Nachdruck für bedarfsgerechte, auf die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger ausgerichtete Krankenhausstrukturen für Schleswig-Holstein ein.