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Lampenöl gehört nicht in Kinderhand – Lebensgefahr!

Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz

Berlin – Die Freiluftsaison hat begonnen, früher als gewöhnlich. In der Zeit der Gartenfeste und des Grillens kommt es immer wieder zu schweren Vergiftungen mit Lampenölen, Grillanzündern und Petroleum. Daher fordert Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher nachdrücklich zum sorgsamen Umgang mit diesen Materialien auf.

“Bereits kleinste Mengen von Lampenölen können schwere gesundheitliche Schäden hervorrufen. Schon das Saugen am Docht einer Öllampe reicht dazu aus. Besonders gefährdet sind Kinder. Sie sollten daher grundsätzlich von diesen gefährlichen Substanzen ferngehalten werden. Eltern sind gefordert, beim Grillen und Feiern im Freien auf ihre Kinder ganz besonders Acht zu geben,” so die Gesundheitssenatorin.

Was ist zu tun, wenn es trotz aller Vorsichtsmassnahmen zum Verschlucken dieser Stoffe kommt: Kein Erbrechen auslösen! Umgehende Kontaktaufnahme mit der Notfallberatung “Giftnotruf Berlin” – Rufnummer (030) 19240 und Alarmierung des Notarztes. Auch bei geringsten Symptomen wie zum Beispiel Husten muss ein betroffenes Kind unbedingt ärztlich versorgt werden.

Duftende und gefärbte Lampenöle auf Paraffin- und Petroleumbasis sind seit 1999 verboten. Doch auf dem Markt sind noch immer ungefärbte Lampenöle, die den Warnhinweis “R65 – Kann beim Verschlucken Lungenschäden auslösen” tragen. Werden diese Flüssigkeiten verschluckt, können sie Lungenentzündungen hervorrufen und sogar zum Tod führen. Daher sollten Eltern beim Einkauf ein besonderes Augenmerk auf ungefährliche Alternativprodukte richten. Gesundheitssenatorin Lompscher weist darauf hin, dass bereits seit mehreren Jahren ungefährliche Ersatzprodukte angeboten werden, empfehlenswert sind jene auf Rapsölbasis.

Weitere Informationen beim Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit, Alt-Friedrichsfelde 60 in 10315 Berlin, und im Internet unter: http://www.berlin.de