Berlin – Anlässlich ihrer Rede im Plenum des Deutschen Bundestages zum Nichtraucherschutz erklärt die Drogenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB:
Die Forderung von Bündnis 90/Die Grünen, den Schutz vor Passivrauch über das Arbeitsschutzgesetz bundeseinheitlich zu regeln geht an der Realität vorbei. So haben Vertreter von Justizministerium, Innenministerium und Arbeitsministerium bereits am 15.1.2007 im Petitionsausschuss des Bundestages übereinstimmend festgestellt, dass der Bund zwar umfassende Kompetenzen beim Arbeitsschutz hat. Dies gelte aber nur für die Arbeitnehmer, nicht für die Gäste – für sie sind nach der Föderalismusreform die Länder über das Gaststättenrecht zuständig. Diese Aussagen waren damals eindeutig und sind bis heute aktuell.
Eine klare Regelung ist nur über das Gaststättenrecht möglich, dies liegt in der Hand der Länder. Hier ist eine einheitliche Regelung wünschenswert.
Der Bund hat den Nichtraucherschutz in seinem Kompetenzbereich bereits umfassend geregelt. Seit Inkrafttreten des Bundesnichtraucherschutzgesetzes im September letzten Jahres sind alle Einrichtungen des Bundes sowie der Verfassungsorgane des Bundes, die Verkehrsmittel des öffentlichen Personenverkehrs und Personenbahnhöfe der öffentlichen Eisenbahnen rauchfrei. Das Gesetz beinhaltet außerdem die Anhebung der Altersgrenze für den Erwerb und Konsum von Zigaretten auf 18 Jahre. Ab 1.1.2009 dürfen Zigaretten an Automaten erst an Volljährige abgegeben werden.
Damit ist die Regelungskompetenz des Bundes ausgeschöpft. Die Zuständigkeit für landeseigene Einrichtungen und die Gastronomie liegt bei den Ländern.Ziel muss es sein, die Menschen überall in Deutschland vor den Gefahren des Passivrauchens gleichermaßen zu schützen.
Dazu brauchen wir möglichst einheitliche gesetzliche Regelungen zum Schutz vor Passivrauch in allen Bundesländern. Der Bund kann nach Aussage verschiedener Ministerien diese Regelungen nicht treffen.