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Länder müssen sich an Kosten der Impfung gegen die Schweinegrippe beteiligen

PRESSEMITTEILUNG

Berlin – Zu den Kosten der Impfung für den Schutz gegen die Schweinegrippe erklärt Birgitt Bender, Sprecherin für Gesundheitspolitik:

An den Kosten der Impfung gegen die Schweinegrippe müssen sich neben den gesetzlichen Krankenkassen auch die Bundesländer beteiligen. Die Kassen kommen ihrer Verpflichtung, die Gesundheit ihrer Versicherten zu schützen, mit der Kostenübernahme für die Impfung gegen die Schweinegrippe nach. Der ohnehin schon durch ein Darlehen in Höhe von drei Milliarden Euro gestützte Gesundheitsfonds kann die zu erwartenden Ausgaben von bis zu einer Milliarde Euro jedoch nicht verkraften – Zusatzbeiträge zu Lasten der Versicherten drohen.

Die alleinige Finanzierung nicht nur der Impfung als solcher, sondern auch des aufwendigen Einladungswesens kann nicht bei den Krankenkassen verbleiben. Neben der privaten Krankenversicherung und den Beihilfeträgern müssen die Bundesländer ihrer finanziellen Verpflichtung nachkommen, um die Bevölkerung vor der Schweinegrippe zu schützen.