Mit großem Unverständnis nehmen die Akkreditierten Labore in der Medizin (ALM e.V.) die kürzlich veröffentlichten Beschlüsse des Bewertungsausschusses zur Laborversorgung zur Kenntnis. Ab Januar sollen zur Verbesserung der Rechtssicherheit neue Kostenpauschalen für labormedizinische Leistungen im EBM eingeführt und vergütet werden. Dies betrifft die Pauschalen für Bereitstellung des Entnahmematerials wie Probengefäße und Abstrichbestecke sowie die Zurverfügungstellung von Software zur elektronischen Auftragserteilung im EBM. Gleichzeitig sollen die Kostenerstattungen für den Probentransport sowie das fachärztliche Honorar auf den alten Stand von 2008 zurückgeführt werden. Was zunächst positiv klingt, erweist sich bei näherem Hinsehen als Mogelpackung, da die fachärztlichen Labore diese Neuerungen vollständig aus ihrem eigenen Budget für die Laborleistungen finanzieren müssen. Trotz kontinuierlich steigender Kosten wurden den Laborfachärzten die Transportkosten für die häufigen Allgemeinlaboraufträge jahrelang nicht erstattet. Darüber hinaus sind die Laborfachärzte in der Digitalisierung der Überweisung bei der Laboranforderung (Order Entry) sowie des Meldewesens gemäß Infektionsschutzgesetz in Vorleistung gegangen. Nun erfolgt eine erneute Abstrafung durch eine willkürliche Abwertung der Laboruntersuchungen im Abschnitt 32 zur Finanzierung der wichtigen Order/Entry-Systeme.
„Das ist Entwendung erst aus der linken und dann aus der rechten Tasche, also auf die unfeine Art!“, sagt der 1. Vorsitzende Dr. Michael Müller. „Die von der KBV veröffentlichten Beschlüsse zu den neuen Kostenpauschalen werden als eine Verbesserung für die Labore dargestellt, doch dem ist nicht so. Die neuen Pauschalen werden durch eine erhebliche Absenkung der Vergütung von medizinischen Laborleistungen zur Querfinanzierung ohne eine transparente Kalkulationsgrundlage oder Prüfung der Umsetzbarkeit eingeführt. Vergessen wird dabei auch, dass die laborfachärztliche Grundpauschale zuletzt 2018 und die Transportkosten schon im Jahr 2008 erheblich abgewertet wurden und die dabei mobilisierten Finanzmittel in der MGV verblieben sind. Diese Mittel sind jetzt für die richtige und längst überfällige Korrektur beider Positionen wieder zurückzuführen.“
Müller weiter: „Für die fachärztlichen Labore ist es inakzeptabel, dass die Beschlüsse des Bewertungsausschusses darauf abzielen, mit der erneuten Absenkung von labormedizinischen Kostenerstattungen (EBM-Abschnitt 32) den Zustand von 2008 weitestgehend wiederherzustellen und dies noch einmal auf Kosten der Labore. Im Ergebnis finanzieren die Laborärzte selbst die überfällige Anpassung ihres ärztlichen Honorars auf das für alle Fachgruppen geltende Niveau. Das ist so nicht hinnehmbar, denn das Argument der Punktsummen- und Ausgabenneutralität trägt in diesem Fall überhaupt nicht. Hier hätten wir uns von der KBV eine deutlichere Interessenvertretung der Vertragsärzteschaft insgesamt gewünscht, denn neben den Fachärzten im Labor sind auch alle anderen Fachgruppen davon betroffen. Der Bewertungsausschuss hat bereits in vielen anderen Fällen die Sachgerechtigkeit und Erfordernis zusätzlicher Finanzmittel anerkannt und auch beschlossen. Daher fordern wir die Aufhebung des Beschlusses in der gegenwärtig vorliegenden Form.“
Die Mitgliedslabore des ALM e.V. haben sich gründlich mit den Inhalten und den Auswirkungen dieses komplexen und weitreichenden Beschlusses auseinandergesetzt. Der ALM e.V. begrüßt ausdrücklich die erkennbaren positiven Aspekte, die sich durch die Aufnahme neuer Pauschalen zur Finanzierung bisher kalkulatorisch nicht berücksichtigter Kosten ergeben und die damit einhergehende Wertschätzung der Leistungen der fachärztlichen Labore. Für diese neuen Pauschalen haben die Gesetzlichen Krankenkassen, wie sonst auch üblich, entsprechende zusätzliche Finanzmittel bereitzustellen.
Die enormen Kostensteigerungen der letzten Jahre sind für alle zu spüren und auch in den ambulanten fachärztlichen Laboren eine Herausforderung. Neben den Ausgaben für Löhne und Gehälter sowie den Preisen der IVD-Hersteller und den Energiekosten sind vor allem auch die Ausgaben für den Probentransport und die Logistik erheblich gestiegen.
„Es darf nicht vergessen werden, dass es hierbei um die Sicherstellung einer flächendeckenden und wohnortnahen Versorgung mit fachärztlicher Labormedizin geht, die für die Behandlung oder Weiterbehandlung von Patientinnen und Patienten von entscheidender Bedeutung ist. Die Labore haben aufgrund der generell deutlich gestiegenen Kosten, die im Übrigen in allen Bereichen der ambulanten Versorgung zu Recht angesprochen werden, keinen Spielraum mehr, um eine Absenkung von rund 9 Prozent abzufangen“, mahnt Müller abschließend.
ALM e.V. bekräftigt Forderung: Entbudgetierung für alle Facharztgruppen!
Die Beschlüsse haben auch im Hinblick auf die anstehende Entbudgetierung der hausärztlichen Versorgung erhebliche Auswirkungen auf die Honorarverteilung in den Kassenärztlichen Vereinigungen, die von den 17 KVen bisher in sehr unterschiedlicher Weise umgesetzt wurde. Der ALM e.V. bekräftigt erneut die Forderung nach vollständiger Aufhebung der Budgetierung für alle Facharztgruppen, einschließlich der diagnostischen Fächer. Was für Hausärzte umgesetzt werden soll und für Kinderärzte bereits Realität ist, sollte als eine Selbstverständlichkeit für die gesamte Fachärzteschaft gelten!
– – –
Über den ALM e.V.
Der ALM e.V. ist der Berufsverband der Akkreditierten Medizinischen Labore in Deutschland und vertritt derzeit über 200 medizinische Labore mit 900 Fachärztinnen und Fachärzten, rund 500 Naturwissenschaftlern und etwa 25.000 qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Der Zweck des Vereins ist die Förderung und Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen labormedizinischen Patientenversorgung in Deutschland. Die Mitglieder des Verbandes sichern eine flächendeckende Patientenversorgung, auch in strukturschwachen Gebieten. Die Mitgliedslabore sind nach der höchsten Qualitätsnorm für medizinische Laboratorien (DIN ISO EN 15189) akkreditiert und erfüllen uneingeschränkt die Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung labormedizinischer Untersuchungen (RiliBÄK).