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Laborärzte warnen: Reform gefährdet Patientenversorgung – vor Allem in der Fläche

Pressemitteilung zur aktuellen GKV-Laborreform und Laborkostenquotierung

Düsseldorf – Für die Laborärzte in Deutschland steht die qualitativ hochwertige und zeit- und bedarfsgerechte Verfügbarkeit der Labormedizin für alle Patientinnen und Patienten an oberster Stelle.

Es darf aber auch nicht unerwähnt bleiben, dass eine solide betriebswirtschaftliche Kalkulation und Unternehmensführung dafür sorgen, dass diese Versorgung auch in Zukunft flächendeckend und wohnortnah aufrechterhalten bleibt.

Dafür brauchen die Laborärzte eine sichere Honorarbasis und eine gerechte Vergütung. Hier ist allerdings eine deutliche Schieflage erreicht, die mit der Einführung der von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung beschlossenen Quotierung ihren vorläufigen Höhepunkt erreicht hat.

Am Beispiel der Diagnose „Leukämie“ wurde diese jüngst in den Gesundheitspolitischen Kommentaren verdeutlicht. „Die wesentliche diagnostische Maßnahme sei die Untersuchung des peripheren Venenblutes auf das Vorhandensein von bösartig entarteten Blutzellen. Diese erfolge durch Messung des Blutbildes und mikroskopischer Begutachtung eines gefärbten Blutausstriches. Im Rahmen der bundeseinheitlichen Quotierung würde die Kostenerstattung auf 0,98 € bzw. 0,36 € abgesenkt.

Es gefährde die Patientenversorgung, wenn von den Laboratorien erwartet würde, dass auch unter dem Aspekt der Mischkalkulation eine bedeutende medizinische Diagnose wie „Leukämie“ unter einem derartigen Kostendruck zu stellen sei. Eine aufwendige, bis zu 30 Minuten dauernde mikroskopische Beurteilung eines gefärbten Blutausstriches, die nur von erfahrenen und qualifizierten Medizinisch Technischen Laboratoriumsassistentinnen bzw. -assistenten vorgenommen werden könne, inklusive der Materialkosten für eine derart niedrige Kostenerstattung erbringen zu müssen, sei in keiner Weise zu rechtfertigen“, so der Tenor des Beitrags.

Der Verband fordert, die Deckelung und Budgetierung laborärztlicher Leistungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sofort auszusetzen, die auftragsgebundene Labormedizin extrabudgetär zu vergüten und eine neue Vergütungsordnung auszuarbeiten.

Der BDL kündigt an, am 26. Juni, dem Tag des medizinischen Labors in Berlin Alternativen zur GKV-Laborreform vorzustellen.