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Laborärzte warnen: Quotierung von Laborkosten ist zur Mengensteuerung gänzlich ungeeignet und gefährdet nachhaltig die Patientenversorgung.

Quotierung von Laborkosten zur Mengensteuerung gänzlich ungeeignet – nachhaltige Gefährdung der Patientenversorgung wird in Kauf genommen

Düsseldorf –

Die Deckelung der laborärztlichen Vergütung gefährdet den hohen Standard der Labormedizin und zunehmend das Wohl der Patienten

Der BDL wies darauf hin, dass es sich bei der Quotierung (namentlich von Kostenerstattungen des Kap. 32 EBM) nicht um eine mengensteuernde Maßnahme handle, da die Quotierung jedenfalls im Bereich der Labormedizin zur Mengensteuerung gänzlich ungeeignet ist, weil Fachärzte fur Laboratoriumsmedizin, Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie ausschließlich auf Überweisung tätig werden. Sie haben auf die Menge der an sie uberwiesenen Leistungen keinen bestimmenden Einfluss. Eine Quotierung der Vergütungen und Festpreise für den technisch-analytischen Leistungsteil von überwiesenen Laborleistungen stellt letztendlich keine mengensteuernde Regelung dar. Denn es wird nicht die Menge der erbrachten Leistungen begrenzt, sondern lediglich die Höhe der Kostenerstattungen reduziert.

Die vorgesehene Quotierung ist folglich schon deshalb rechtswidrig, weil der mit ihr verfolgte Zweck – die Herbeiführung einer Mengenbegrenzung – nicht erreicht werden kann.

Die Quotierung ist für die Fachärzte für Laboratoriumsmedizin sowie für Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie unzumutbar, weil sie als Vertragsärzte der Pflicht zur Behandlung der GKV-Versicherten hinsichtlich der von ihnen in ihrer Praxis angebotenen Leistungen unterliegen.

Daraus folgt, dass die Fachärzte für Laboratoriumsmedizin sowie Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie verpflichtet sind, die von ihnen nicht steuerbaren Auftragsleistungen der Veranlasser zu erbringen, wenn sie nicht gegen vertragsärztliche Pflichten verstoßen wollen. Obwohl sie somit keine Handlungsalternative zur Erbringung der an sie überwiesenen, nicht steuerbaren Aufträge haben, werden sie mit einer nur noch quotierten Vergütung „bestraft“.

In einem System, in dem jedem Labor unabhängig vom medizinischen Bedarf, etwa einer Influenza-Epidemie, nur ein bestimmtes Honorar zusteht, gehe die dadurch ausgelöste Leistungsausweitung zu Lasten der Laboratorien.

Die fehlende Kalkulationssicherheit höhlt nachhaltig die Leistungsfähigkeit der Medizinischen Laboratorien aus und gefährdet somit mittelbar die Patientenversorgung.

Der Verband fordert, die Deckelung und Budgetierung laborärztlicher Leistungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sofort auszusetzen und eine neue Vergütungsordnung auszuarbeiten.

Der BDL kündigte an, am 26. Juni, dem Tag des medizinischen Labors in Berlin Alternativen zur GKV-Laborreform vorzustellen.