Düsseldorf – Über 70% aller Diagnosen bei der Versorgung von Kranken werden mit Hilfe der medizinischen Labordiagnostik gestellt. Ohne eine funktionierende Labordiagnostik ist der heutige Stand der medizinischen Versorgung nicht mehr haltbar. Dies gilt besonders für die betroffenen Patienten, aber auch für niedergelassene Haus- und Fachärzte und die gesetzlichen Krankenkassen.
Um einen Interessenausgleich unter den Versorgern sicherzustellen, haben Kassen und KBV im Jahr 1999 das ärztliche Honorar und die Erstattung der Kosten voneinander getrennt. Der Laborarzt sollte beim Honorar durch Mengenentwicklungen nicht besser gestellt werden als jeder andere Arzt. Andererseits sollte der bei Laboren extrem hohe Kostenanteil von weit über 90 % entsprechend der von Patienten und Ärzten abgeforderten Untersuchungsmenge in voller Höhe erstattet werden.
Dieser Kostenanteil war damals auf der Grundlage des niedrigsten Kostenniveaus (Studie der Unternehmensberatung McKinsey im Auftrag der KBV 1997/1998) festgelegt worden, selbst die vorgeschlagene Investionsrücklage war durch die Selbstverwaltung damals gestrichen worden.
Aus der strikten Bindung an den Auftrag für Laborärzte und Ärzte für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie resultiert diesen gegenüber eine besondere Schutzverpflichtung der ärztlichen Selbstverwaltung und der gesetzlichen Krankenkassen, die die Laborleistungen für ihre Versicherten benötigen.
Der BDL begrüßt die beschlossene baldige Sonder-Sitzung der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, auf der das ärztliche Labor aufgrund seiner Komplexität in einem eigenen Tages-Ordnungs-Punkt besprochen werden soll.
Der Verband fordert, die Deckelung und Budgetierung laborärztlicher Leistungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sofort auszusetzen, die auftragsgebundene Labormedizin extrabudgetär zu vergüten.
Die Ausarbeitung einer neuen Vergütungsordnung für laborärztliche Leistungen auf transparenter und partizipativer Basis ist nach 15 Jahren überfällig.
Diese hat allgemeinen betriebs- und volkswirtschaftlichen Kriterien zu genügen und wenigstens Kostendeckung der für gesetzlich Versicherte zu erbringenden Laborleistungen zu garantieren.
Eine Weiterentwicklung dieses an allgemeinen Indizes orientierten und über Beobachtungspraxen regelmäßig anzupassenden Vergütungssystems garantiert dann die für alle in der Labormedizin Tätigen dringend erforderliche Nachhaltigkeit.