Düsseldorf – Über 70% aller Diagnosen bei der Versorgung von Kranken werden mit Hilfe der medizinischen Labordiagnostik gestellt. Ohne eine funktionierende Labordiagnostik ist der heutige Stand der medizinischen Versorgung nicht mehr haltbar. Dies gilt besonders für die betroffenen Patienten, aber auch für niedergelassene Haus- und Fachärzte und die gesetzlichen Krankenkassen.
Um einen Interessenausgleich unter den Versorgern sicherzustellen, haben Kassen und KBV im Jahr 1999 das ärztliche Honorar und die Erstattung der Kosten voneinander getrennt. Der Laborarzt sollte beim Honorar durch Mengenentwicklungen nicht besser gestellt werden als jeder andere Arzt. Andererseits sollte der bei Laboren extrem hohe Kostenanteil von weit über 90 % entsprechend der von Patienten und Ärzten abgeforderten Untersuchungsmenge in voller Höhe erstattet werden.
Dieser Kostenanteil war damals auf der Grundlage des niedrigsten Kostenniveaus (Studie der Unternehmensberatung McKinsey im Auftrag der KBV 1997/1998) festgelegt worden, selbst die vorgeschlagene Investionsrücklage war durch die Selbstverwaltung damals gestrichen worden.
Der BDL weist darauf hin, dass Laborärzte nur die Laboruntersuchungen durchführen, die zuweisende Ärzte bei ihnen in Auftrag geben, sie also keinen Einfluss auf Leistungsmenge haben. In einem System, in dem den Laboratorien unabhängig vom medizinischen Bedarf, etwa einer Influenza-Epidemie, nur ein im Vorweg festgesetztes Kosten-Kontingent auf Basis von Vorjahren zugewiesen wird, gehen Leistungsentwicklungen, von denen die Patienten und ihre behandelnden Ärzte profitieren, allein zu Lasten der Laboratorien und ihrer Mitarbeiter.
Abweisungen von Untersuchungsaufträgen und übersandtem Untersuchungsmaterial sind auch aus Gründen der Patientensicherheit nicht möglich. Aus der strikten Bindung an den Auftrag für Laborärzte und Ärzte für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie resultiert diesen gegenüber eine besondere Schutzverpflichtung der Körperschaft, im Besonderen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Vereinigungen der Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder. Dies gilt besonders für die gesetzlichen Krankenkassen, die die Laborleistungen für ihre Versicherten benötigen. Sie müssen die notwendigen Mittel für eine uneingeschränkte Kostenerstattung zur Verfügung stellen.
Der Verband fordert die sofortige Beendigung der Kosten-Quotierung und die extrabudgetäre Erstattung aller Laborkosten durch die Krankenkassen. Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) wird aufgefordert, den Vorstand der KBV entsprechend zu beauftragen.