Düsseldorf – Die Deckelung der laborärztlichen Vergütung gefährdet den hohen Standard der Labormedizin und zunehmend das Wohl der Patienten. Ohne eine funktionierende Labordiagnostik ist der heutige Stand der medizinischen Versorgung nicht mehr haltbar. Dies gilt besonders für die betroffenen Patienten, aber auch für niedergelassene Haus- und Fachärzte und die gesetzlichen Krankenkassen. Gerade die „Big Points“ im System, die Disease Management Programme (DMP) mit hoher Teilnehmerzahl und guter Akzeptanz stützen sich in erheblichem Maße auf das Labor.
Um einen Interessenausgleich unter den Versorgern sicherzustellen, haben Kassen und KBV im Jahr 1999 das ärztliche Honorar und die Erstattung der Kosten voneinander getrennt. Der Laborarzt sollte beim Honorar durch Mengenentwicklungen nicht besser gestellt werden als jeder andere Arzt.
Andererseits sollte der bei Laboren extrem hohe Kostenanteil von weit über 90 % entsprechend der von Patienten und Ärzten abgeforderten Untersuchungsmenge in voller Höhe erstattet werden.
Dieser Kostenanteil war damals auf der Grundlage einer Analyse der Unternehmensberatung McKinsey in Höhe der durchschnittlichen Kosten der wirtschaftlichsten der repräsentativ ausgewählten Laborpraxen festgelegt worden. Die vorgesehene Quotierung ist rechtswidrig und unzumutbar, weil der mit ihr verfolgte Zweck – die Herbeiführung einer Mengenbegrenzung – nicht erreicht werden kann.
Der BDL weist darauf hin, dass Laborärzte nur die Laboruntersuchungen durchführen, die zuweisende Ärzte bei ihnen in Auftrag geben, sie also keinen Einfluss auf Leistungsmenge haben. In einem System, in dem den Laboren unabhängig vom medizinischen Bedarf, etwa einer Influenza-Epidemie, nur ein im Vorweg festgesetztes Kosten-Kontingent auf Basis von Vorjahren zugewiesen wird, gehen Leistungsentwicklungen, von denen die Patienten und ihre behandelnden Ärzte profitieren, allein zu Lasten der Laboratorien und ihrer Mitarbeiter.
Aus der Unmöglichkeit der Leistungsverweigerung auch aus Gründen der Patientensicherheit und der strikten Bindung an den Auftrag für Laborärzte und Ärzte für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie resultiert diesen gegenüber eine besondere Schutzverpflichtung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Vereinigungen der Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder. Dies gilt besonders für die gesetzlichen Krankenkassen, die die Laborleistungen für ihre Versicherten benötigen. Sie müssen die notwendigen Mittel für eine uneingeschränkte Kostenerstattung zur Verfügung stellen.
Der Verband fordert die sofortige Beendigung der Kosten-Quotierung und die extrabudgetäre Erstattung aller Laborkosten durch die Krankenkassen.
Als zweiter Schritt muß eine auf den Erfahrungen der Jahre 1997 bis 1999 aufbauende erneute transparente Kostenanalyse durch ein anerkanntes Unternehmen wie z.B. McKinsey folgen.
Berücksichtigen muß die Reform allerdings auch die übrigen Bestandteile des “Labortopfes” wie z.B. den Wirtschaftlichkeits-Bonus