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Laborärzte warnen: KBV verletzt Schutzverpflichtung – Patienten zunehmend gefährdet

KBV verletzt Schutzverpflichtung

Düsseldorf – Die Deckelung der laborärztlichen Vergütung gefährdet den hohen Standard der Labormedizin und zunehmend das Wohl der Patienten.

Der BDL wies darauf hin, dass Laborärzte nur die Laboruntersuchungen durchführten, die zuweisende Ärzte bei ihnen in Auftrag geben, sie also keinen Einfluss auf Leistungsmenge haben. In einem System, in dem jedem Labor unabhängig vom medizinischen Bedarf, etwa einer Influenza-Epidemie, nur ein bestimmtes Honorar zusteht, gehe die dadurch ausgelöste Leistungsausweitung zu Lasten der Laboratorien.

Aus der strikten Bindung an den Auftrag, die im übrigen auch für Pathologen, Radiologen, Nuklearmediziner und Ärzte für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie gilt, resultiert diesen gegenüber eine besondere Schutzverpflichtung der Körperschaft, im Besonderen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Vereinigung der Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder.

Abweisungen von Untersuchungsaufträgen und übersandtem Untersuchungsmaterial, bzw. Schließung von Praxen wie bei anderen Fachgruppen, sind grundsätzlich nicht möglich. Insofern greift schon die Formulierung des Gesetzes (§ 87b SGB V) nicht, die übermäßige Ausdehnung der Tätigkeit des Arztes zu verhindern.

Der Verband forderte, die Deckelung und Budgetierung laborärztliche Leistungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sofort auszusetzen und eine neue Vergütungsordnung auszuarbeiten.

Der BDL kündigte an, am 26. Juni, dem Tag des medizinischen Labors in Berlin Alternativen zur GKV-Laborreform vorzustellen.