Hamburg – Im Rahmen einer Strategie-Tagung vom 17. bis 18. Juni 2016 in Fulda verabschiedeten Vertreter des Berufsverbandes Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Berufsverbandes Deutscher Chirurgen (BDC) eine gemeinsame Resolution, mit der sie die Kassenärztlichen Vereinigungen zur genauen Prüfung aller im Krankenhaus erbrachten ambulanten Leistungen auffordern, deren Umfang seit Inkrafttreten des neuen Krankenhausstrukturgesetzes (KHSG) erheblich ausgeweitet werden kann. Die Resolution im Wortlaut:
Resolution der niedergelassenen Chirurgen
In Anbetracht der gesetzlichen Vorgaben im Krankenhausstrukturgesetz fordern die niedergelassenen Chirurgen die Kassenärztlichen Vereinigungen auf, die im Krankenhaus erbrachten ambulanten Leistungen konsequent kritisch auf Plausibilität und Wirtschaftlichkeit zu überprüfen. Im Einzelnen:
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Die ambulanten Notfallleistungen im Krankenhaus
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Die im Rahmen der persönlichen Ermächtigungen erbrachten Leistungen
Bevor zusätzliche Finanzmittel aus der Gesamtvergütung ins Krankenhaus transferiert werden, muss zunächst eine Überprüfung der bisherigen Honorarflüsse erfolgen.
Dem BNC-Vorsitzenden Dr. Christoph Schüürmann sind insbesondere die jüngsten Entwicklungen bei der ambulanten Notfallversorgung im Krankenhaus ein Dorn im Auge: „Die Krankenhäuser drängen mit Vehemenz in die ambulante Notfallversorgung – und zwar nicht mehr nur außerhalb der normalen Sprechzeiten der vertragsärztlichen Praxen, sondern auch dann, wenn diese geöffnet haben und für die ambulante auch akute Behandlung von Patienten zuständig sind.“
Hintergrund ist die anstehende Differenzierung der Vergütungssätze für die Notfallbehandlung nach dem KHSG, die zu einer Erhöhung der Vergütung von vormals rund 40 Euro pro Fall auf bis zu 130 Euro führen kann. „Ein ambulanter Notfall ist für ein Krankenhaus mittlerweile ein sehr einträgliches Geschäft, zumal daraus teilweise bis zu 40 % der stationären Fälle rekrutiert werden“, sagte Dr. Schüürmann, „doch ambulante Behandlungsfälle im Krankenhaus werden aus dem Honorartopf von uns Vertragsärzten bezahlt, die eigentlich für die meisten ambulanten Fälle zuständig sind – auch die akuten, ausgenommen Rettungs- und Notarztdienst. Wir befürchten eine Kostenlawine im vertragsärztlichen Sektor, die überhaupt nicht steuerbar ist.“ Anders als beinahe überall in der ärztlichen Versorgung seien Honorarbegrenzungen oder Budgetierungen der Leistungen in diesem Bereich ausgeschlossen. „Vielmehr sollen wir unter Budgetdruck diese Mehrkosten auch noch für andere übernehmen“, kritisierte der BNC-Vorsitzende.
Er erinnerte in diesem Zusammenhang an die gültige Rechtsprechung: „Der eigentliche Sinn des ärztlichen Bereitschaftsdienstes ist die Untersuchung, Beratung und Behandlung von Patienten, die außerhalb der Praxisöffnungszeiten Hilfe benötigen – und zwar nur so lange bis die Vertragsarztpraxen wieder geöffnet haben. Eine Notfallbehandlung im Krankenhaus ist nur dann zulässig, wenn dem Patienten aufgrund seines Zustands das Aufsuchen einer Arztpraxis oder des ärztlichen Bereitschaftsdienstes aus medizinischer Sicht nicht zuzumuten ist. Ansonsten besteht kein Versorgungsauftrag.“
Dr. Schüürmann betonte: „Meine Hauptkritik geht dabei nicht an die Krankenhäuser, sondern an die verantwortlichen Politiker. Diese wollen offensichtlich bar jeglicher Sachkenntnis als voreiliges Wahlgeschenk den Bürgern eine zusätzliche, aber unsinnige Versorgungsebene eröffnen. Was wir brauchen, ist aber eine sinnvolle Patientensteuerung nach allein medizinischen Kriterien durch uns Ärzte als Fachleute – und nicht nach Wunschdenken oder Parteireklame.“
Mit seinen Kollegen vom BDC ist Schüürmann sich einig, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen die Entwicklung sehr wachsam beobachten müssen: „Die KVen sollten Arbeitsgruppen bilden, in denen die Abrechnungen von ambulanten Notfallleistungen im Krankenhaus genau unter die Lupe genommen werden – denn ein Patient, der während der normalen Sprechzeiten sogar mit einer Bagatellerkrankung eine Notfallambulanz im Krankenhaus aufsucht, darf dort überhaupt nicht behandelt werden, sondern muss in eine vertragsärztliche Praxis geschickt werden.“
Über den BNC:
Der BNC ist der Berufsverband der freiberuflichen Chirurgen in Deutschland, deren Interessen er durch einen Bundesvorstand sowie 25 regionale Landesverbände (ANC) vertritt. Er engagiert sich für die Aus- und Weiterbildung seiner Mitglieder und setzt sich für eine Förderung der ambulanten chirurgischen Behandlung sowie des interdisziplinären Austauschs ein. Der Verband führt hierzu auf Bundesebene den Dialog mit Politikern, Krankenkassen, Wirtschaft und anderen Berufsverbänden.