Düsseldorf – Die Ankündigung der bayerischen Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU), die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbarte Überprüfung regionaler Unterschiede bei der Vergütung ambulanter ärztlicher Leistungen möglichst lange abzublocken, hat die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) kritisiert: „Gleiches Geld für gleiche Leistung“ – dieser Grundsatz muss auch für die Kassenärztinnen und -ärzte gelten“, teilte Steffens in einer Stellungnahme mit. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein begrüßt die klare Stellungnahme aus dem Ministerium: „Wir danken Gesundheitsministerin Barbara Steffens ausdrücklich dafür, dass Sie auf die Aussagen aus Bayern so deutlich reagiert hat. Ohne Unterstützung der Politik wird es keine bundesweit vergleichbare und angemessene Vergütung der niedergelassenen Vertragsärzte und -psychotherapeuten in Nordrhein-Westfalen geben“, sagt Dr. med. Peter Potthoff, Vorsitzender der KV Nordrhein.
Potthoff erinnert daran, dass die Bundesregierung zugesagt habe, zu prüfen, ob es Unterschiede bei der Vergütung ärztlicher Leistungen in den einzelnen Bundesländern gebe, die nicht auf eine unterschiedliche regionale Morbidität der Versicherten zurückzuführen seien. „Leider gibt es erhebliche Unterschiede, die nicht auf die Krankheitslast der Versicherten zurückzuführen sind. Die ambulante Versorgung in Nordrhein ist unterfinanziert – je nach Messmethode liegen die Mittel zwischen 11 und 12,5 Prozent unter dem erforderlichen Niveau“, so Potthoff. Eine inakzeptable Benachteiligung der Vertragsärzte und -psychotherapeuten sowie der Versicherten in Nordrhein-Westfalen, die seit der Honorarreform im Jahr 2009 besteht und aus Sicht der KV Nordrhein nur durch eine gesetzliche Grundlage für eine bundesweit gerechte Verteilung der Mittel beseitigt werden kann. „Die jüngsten Äußerungen aus Bayern zeigen, dass die Bundesregierung tätig werden muss, denn andere Ansätze zur Angleichung der Gesamtvergütung werden am Widerstand der Landespolitiker scheitern“, sagt Potthoff. „Es kann nicht sein, dass die bayerische Landespolitik in dieser bedeutsamen Frage den Takt bestimmt.“
Auch die NRW-Gesundheitsministerin kritisiert, dass Forderungen nach einer Gleichbehandlung aus reinen Besitzstandsgründen abgeblockt würden und begrüßt, dass die Große Koalition prüfen wolle, wie unbegründete Unterschiede aufgehoben werden können. „Diese eigentlich selbstverständliche Festlegung muss schnell umgesetzt werden“, sagt Steffens.
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein stellt die ambulante medizinische Versorgung für fast zehn Millionen Menschen im Rheinland sicher. Zu ihren Mitgliedern zählen rund 19.000 Vertragsärzte, Psychotherapeuten und Ermächtigte. Für die Mitglieder trifft die KV Nordrhein unter anderem Vereinbarungen mit den Krankenkassen, die die Grundlage für die Behandlung der Patienten, die Honorierung der Ärzte und die Qualitätssicherung bilden. Zu den weiteren Aufgaben zählen das Abrechnen der ärztlichen Leistungen und die Verteilung des Honorars an die Ärzte. Darüber hinaus setzt sich die KV Nordrhein als Interessenvertreter ihrer Mitglieder ein, die sie in allen Fragen von der Abrechnung bis zur Zulassung berät.