Berlin – Die Hausärzte in Bayern sollten die möglichen Folgen einer Rückgabe ihrer Kassenzulassung bedenken. Wer aus dem Kassensystem aussteigt, darf die nächsten sechs Jahre nicht mehr als Kassenarzt arbeiten und kann damit Behandlungen von gesetzlich Versicherten auch nicht mehr mit den Kassen abrechnen. Die Versicherten in Bayern müssten sich auch bei einem Ausstieg von Hausärzten aus dem Kassensystem jedoch keine Sorgen machen. Die Absicherung der Versorgung würde dann an die Krankenkassen übergehen, die mit entsprechenden ambulanten und stationaren Einrichtungen die Versorgung sicherstellen.