Berlin – Die Ersatzkassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk, und HEK) folgen der Bitte des Bundesgesundheitsministers zur Kostenübernahme von sogenannten sonstigen Produkten zur Wundbehandlung. Das sind Mittel wie zum Beispiel Wundgele, die neben den klassischen Verbandmitteln zum Einsatz kommen und aktiv Einfluss auf den Ablauf der Wundheilung nehmen. Diese sonstigen Produkte waren bis zum 2. Dezember 2024 durch eine gesetzliche Übergangsfrist in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnungsfähig.
Durch das Ampel-Aus wurde diese Übergangsfrist nicht verlängert, sodass die Ersatzkassen eine verlängerte Kulanzregelung bis zum 2. März 2025 gewähren. Darüber informierte der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) am Montag den Deutschen Apothekerverband (DAV) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). „Mit der Übergangsregelung garantieren wir die unterbrechungsfreie Versorgung unserer Versicherten“, erläutert Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. „Sie können mit den betroffenen Produkten in gewohnter Weise im Sachleistungsprinzip versorgt werden. Eine separate Kostenübernahmeerklärung ist nicht erforderlich.“
Hintergrund: Produkte zur Wundbehandlung im Leistungsumfang der GKV
Klassische Verbandmittel wie Pflaster und Kompressen gehören zum Leistungsumfang der GKV. Die sonstigen Produkte zur Wundbehandlung sind seit Ende der Übergangsregelung nur noch erstattungsfähig, wenn der medizinische Nutzen des konkreten Produktes durch ein Antragsverfahren im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) geprüft und positiv beschieden wurde. Das Produkt wird dann in Anlage V der Arzneimittelrichtlinien (AMR) aufgenommen.
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen mehr als 28 Millionen Menschen in Deutschland versichern:
– Techniker Krankenkasse (TK), X: @TK_Presse
– BARMER, X: @BARMER_Presse
– DAK-Gesundheit, X: @DAKGesundheit
– KKH Kaufmännische Krankenkasse, X: @KKH_Politik
– hkk – Handelskrankenkasse, X: @hkk_Presse
– HEK – Hanseatische Krankenkasse, X: @HEKonline
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) wurde am 20. Mai 1912 unter dem Namen „Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)“ in Eisenach gegründet. Bis 2009 firmierte der Verband unter dem Namen „Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V.“ (VdAK).
Beim vdek arbeiten bundesweit über 700 Beschäftigte. Hauptsitz des Verbandes mit mehr als 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist die Bundeshauptstadt Berlin. In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit über 400 sowie mehr als 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.