Mainz – Die Künstlersozialversicherung muss erhalten bleiben, das bekräftigten der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck und Arbeitsministerin Malu Dreyer heute in Mainz. Das Land Rheinland-Pfalz werde daher im Bundesrat gegen eine entsprechende Initiative von sieben Bundesländern stimmen. Es kommt darauf an, die soziale Sicherung zu stärken, da wäre es geradezu widersinnig, die Künstlersozialkasse abzuschaffen. Sie ist eine passgenaue Form der sozialen Absicherung für selbständig tätige Künstlerinnen und Künstler, berücksichtigt in hohem Maße die besonderen Bedürfnisse der Kulturschaffenden und hat sich über die Jahre hinweg bewährt, so Beck und Dreyer. Die Künstlersozialversicherung sei eine wichtige Stütze für den Kulturbetrieb in Deutschland, die nicht gefährdet werden dürfe.
Der Ministerpräsident und die Arbeitsministerin erinnerten in diesem Zusammenhang daran, wie notwendig, aber auch schwierig es beispielsweise gewesen sei, im Rahmen der Gesundheitsreform einen Krankenversicherungsschutz für Selbständige zu schaffen, die bislang ohne Absicherung geblieben waren. Sie verwiesen darüber hinaus auf Analysen der fünf Wirtschaftsweisen, wonach vor allem kleine Selbständige, die bislang noch in kein gesetzliches Alterssicherungssystem einbezogen sind, in besonderer Weise von Altersarmut bedroht seien. Vor diesem Hintergrund sei es keine Überraschung, dass alle im Bundestag vertretenen Parteien über die Weiterentwicklung der Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung nachdächten. Wie man in einer solchen Situation auf die Idee kommen kann, die Künstlersozialversicherung zu schleifen, ist nicht zu verstehen, so Beck und Dreyer.
Zum Hintergrund: Über eine Bundesratsinitiative im Zusammenhang mit dem Dritten Mittelstandsentlastungsgesetz fordern sieben Länder eine Abschaffung oder zumindest eine unternehmerfreundliche Reform der Künstlersozialversicherung. Die Künstlersozialkasse sichert etwa 160.000 selbständige Künstler und Publizisten in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung ab. Die Versicherten kommen mit ihrem Beitrag für die Hälfte des Finanzbedarfs auf. Die andere Hälfte wird über die Künstlersozialabgabe und eine Beteiligung des Bundes finanziert.