Düsseldorf – Zahnersatz kann teuer werden. Bei Kronen, Brücken, Prothesen oder Implantaten müssen oft hohe Summen als Eigenanteil selbst bezahlt werden. Eine umfangreiche Aufklärung über die Behandlung und die anfallenden Kosten ist deshalb wichtig. Patienten fühlen sich nicht immer gut und ausreichend über die Leistungen der Krankenkassen und der tatsächlichen Kosten der Zahnärzte informiert. „Beim Zahnersatz gibt es jedoch mehrere Versorgungsmöglichkeiten. Wer etwa ein Implantat statt einer Brücke wünscht, sollte vorher nach allen anfallenden Kosten fragen und möglichst eine zweite Meinung einholen“, rät die Verbraucherzentrale NRW. Hilfreich sind drei Kostenaufstellungen für die Basisversorgung und eine mittlere sowie eine optimale Lösung. Die Verbraucherzentrale NRW gibt Orientierung, was bei den Aufstellungen zu beachten ist:
- Festzuschuss für Zahnersatz kennen: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen einen Anteil der Kosten für die Basislösung, die sogenannte Regelversorgung. Dieser Festzuschuss ist seit 1. Oktober von 50 auf 60 Prozent erhöht worden. Wer andere Leistungen möchte als die Regelversorgung, muss die Mehrkosten dafür selbst zahlen. In einem solchen Fall wird die Leistung auch bei gesetzlich Versicherten nach der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte abgerechnet.
- Heil- und Kostenplan prüfen: Rät der Zahnarzt gesetzlich Versicherten zu Zahnersatzleistungen, muss er die geplante Behandlung und voraussichtlichen Kosten in einen Heil- und Kostenplan eintragen und diesen den Patienten aushändigen. Die veranschlagten Kosten darin müssen so genau wie möglich angegeben werden. Die Kasse prüft diese Vorlage und gibt ihr Okay für eine Behandlung. Doch bei einem umfangreichen Zahnersatz sollten Patienten zur persönlichen Kostenkontrolle nach einem Extra-Kostenvoranschlag für Material- und Laborkosten fragen.
- Steigerungssatz beachten: In der privaten Gebührenordnung wird für jede zahnärztliche Leistung je nach Aufwand und Schwierigkeitsgrad ein Steigerungssatz festgelegt, der den Preis entscheidend mitbestimmt. Der Faktor 2,3 ist für durchschnittliche Leistungen angesetzt. Ein Überschreiten des 3,5-fachen Steigerungssatzes ist nur mit gesonderter Vereinbarung möglich. Wenn eine Leistung im Vergleich zum einfachen Steigerungssatz etwa siebenmal so teuer ausfällt, wird der Rechnungsbetrag deutlich teurer.
- Zweite Meinung einholen: Werden hohe Beträge für Zahnersatz kalkuliert oder sollen mehrere Zähne gezogen werden, ist es sinnvoll, die Meinung eines anderen Arztes zum Behandlungs- und Kostenplan einzuholen. Diese Zweitmeinung sowie die Erstellung eines zweiten Heil- und Kostenplans sind für gesetzlich Versicherte kostenlos.
- Bonusregelung beachten: Regelmäßige Zahnarztbesuche werden von den gesetzlichen Krankenkassen mit einem Bonus belohnt. Wer in den letzten fünf beziehungsweise zehn Jahren mindestens einmal jährlich zur Kontrolle beim Zahnarzt war, kann ein finanzielles Extra in Anspruch nehmen. Die Kassen übernehmen bei einer Behandlung dann 70 beziehungsweise 75 Prozent der Regelversorgung.
- Härtefallregelung anwenden: Gesetzlich Versicherte mit einem niedrigen Bruttoeinkommen bis zu 1.274 Euro erhalten statt 60 Prozent die kompletten Kosten für die Regelversorgung beim Zahnersatz erstattet. Die Übernahme der Kosten müssen sie bei der Krankenkasse beantragen.
Weitere Informationen zu Patientenrechten bei der Zahnbehandlung gibt’s im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/kostenfalle-zahn