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Kritische Aufklärung über Organtransplantation e.V. (KAO) kritisiert Ethikrat-Stellungnahme zu Hirntod und Organspende

Umfassende Aufklärung über Hirntod und Organentnahme notwendig

Kempen – Am 24.02.15 hat der Deutsche Ethikrat seine Stellungnahme zu Hirntod und Organspende abgegeben. Der Verein Kritische Aufklärung über Organtransplantation e.V. (KAO) begrüßt es, dass ein knappes Drittel des Ethikrates anerkennt, dass der Hirntod nicht gleichbedeutend mit dem Tod des Menschen ist. KAO kritisiert jedoch, dass daraus nicht die notwendigen Konsequenzen gezogen werden, sondern nach wie vor der „Hirntod“ als notwendiges Kriterium für die Entnahme von Organen gesehen wird.

„Wir Mitglieder von KAO erkennen den Mut der Minderheitsgruppe des deutschen Ethikrates an, die den „Hirntod“ nicht als den Tod des Menschen sieht, wenn man bedenkt, welche Auswirkungen das auf ihre berufliche und persönliche Stellung haben kann in einer Umgebung, für die der „Hirntod naturwissenschaftlich mit dem Tod gleichgesetzt wird. Durch dieses Votum ist der Zweifel am „Hirntod“ erstmals auch in offiziellen Gremien „hoffähig“ geworden“, so Renate Focke, KAO-Vorstandsmitglied. „Leider verweigert sich die Minderheitengruppe der logischen Konsequenz, dass dann bei „Hirntoten“ keine Organentnahme möglich wäre, ohne die Dead-Donor-Rule zu verletzen. Diese besagt, dass nur bei toten „Spendern“ Organe explantiert werden dürfen.“

Der Deutsche Ethikrat findet Möglichkeiten, die Organentnahme trotzdem zu rechtfertigen: So sei eine Organentnahme bei Hirntod nicht als Tötung zu bezeichnen, weil der betreffende Mensch über keinerlei Wahrnehmungs- und Empfindungsvermögen mehr verfüge und eine Weiterbehandlung im Interesse des Patienten nicht mehr sinnvoll sei. Dieser Auffassung des Deutschen Ethikrates stellt sich KAO e.V. entschieden entgegen und begründet dies wie folgt:

1. Eine Tötung bleibt auch dann eine Tötung, wenn das Opfer keine nachweisbaren Wahrnehmungen und Reaktionen zeigt.
Es lässt sich trotz modernster diagnostischer Verfahren nicht sicher ermitteln, ob der Patient im sogenannten Hirntod noch über Wahrnehmungen und Gefühle verfügt. Moderne bildgebende Verfahren werden nur selten angewandt. Auch die Ableitung der elektrischen Aktivität der Großhirnrinde (Elektroencephalogramm) ist bei Patienten mit primärer Hirnschädigung (Schädel-Hirn-Trauma, Hirnblutung, Schlaganfall) nicht vorgeschrieben, um den Hirntod zu diagnostizieren; der Hirntod wird durch die klinische Untersuchung der Hirnstammreflexe festgestellt. Diese Feststellung bleibt eine mit Unsicherheiten behaftete Diagnostik, selbst wenn sie sorgfältig durchgeführt wird.

2. Der Tatbestand der Tötung bleibt selbst dann bestehen, wenn eine Weiterbehandlung nicht im Interesse des Menschen im Hirnversagen läge.

3. Die Aufgabe des Arztes, der einen Patienten im „Hirntod“ betreut, sollte die Fürsorge für diesen Menschen sein, im Sinne eines Anwalts seiner Rechte und seiner Unversehrtheit, da sich dieser Patient in einer äußerst hilfsbedürftigen Lage befindet und daher dringend Schutz und Fürsorge benötigt, statt im Interesse Dritter durch eine Organentnahme getötet zu werden.

4. Der Wille des Menschen, der ein Hirnversagen erleidet, lässt sich nur selten zweifelsfrei ermitteln. Nur ca. 5-10 Prozent der Patienten, die explantiert wurden, hatten die Zustimmung zur Organentnahme in einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung festgehalten. Angehörige sind mit der Frage nach der Organentnahme und dem mutmaßlichen Willen des Patienten überfordert und können diese Entscheidung im Schock nicht treffen. Vielmehr bedürfen sie ebenso der Fürsorge.

KAO e.V. setzt sich schon lange für die enge Zustimmungslösung ein. Um sicherzugehen, dass im Sinne des Patienten im Zustand des „Hirntodes“ gehandelt wird, fordert der Verein, dass eine Organentnahme nur dann zulässig ist, wenn der Patient in gesunden Zeiten neutral über den „Hirntod“ und die Organentnahme aufgeklärt wurde und in Kenntnis der bestehenden diagnostischen Unsicherheiten seine Zustimmung erteilt und diese schriftlich niedergelegt hat. Ebenso sollte – wie bei jedem anderen operativen Eingriff – das Aufklärungsgespräch mit einem Arzt dokumentiert werden.

„Wir unterstützen die Forderung des Ethikrates nach besserer Information der Menschen, fordern jedoch eine neutrale, nicht interessengeleitete Aufklärung über den Hirntod und die Organentnahme, inklusive einer ehrlichen Benennung der Probleme und Unsicherheiten in der Hirntoddiagnostik, auch wenn dies zu einem weiteren Rückgang der Organspendebereitschaft führen könnte. Solange die „Aufklärung“ der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ausschließlich das Ziel verfolgt, mehr Organe zu gewinnen, wird dieses zu einer weiteren Erosion des Vertrauens in die Praxis der Transplantationsmedizin führen“, so Focke.

Auf seiner Internetseite unter www.initiative-kao.de hält Kritische Aufklärung über Organtransplantation e.V. weitere Hintergrundinformationen und Angehörigenberichte zum Thema Organspende, Transplantation und „Hirntod“ bereit.


Über den Verein “KAO – Kritische Aufklärung über Organtransplantation e.V.”

Kritische Aufklärung über Organtransplantation e.V. ist ein Verein, gegründet von Eltern, die ihre verunglückten Kinder zur Organspende freigegeben haben, ohne die Hintergründe zu diesem Zeitpunkt genau genug zu kennen. „Erst nachdem unsere Kinder beerdigt waren, haben wir begriffen, wozu wir ja gesagt hatten. Wir haben begriffen, dass lebende Organe nicht von Menschen entnommen werden können, die so tot sind, wie wir es uns vorgestellt hatten. Wir haben unsere Entscheidung daher bitter bereut. Durch unsere Zustimmung waren unsere Kinder in ihrem Sterbeprozess, in dem sie unserer besonderen Liebe bedurften, schutzlos und verlassen.

Wir wollen deshalb durch Aufklärung andere Menschen davor bewahren, unvollständig informiert vorschnell einer Organentnahme zuzustimmen – sei es bei sich selbst oder Angehörigen.“