Berlin – Anlässlich der Befassung des Bundeskabinetts mit der Verordnung zum Mindestlohn in der Pflegebranche am 14. Juni 2010 erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Peter Weiß MdB:
Es ist begrüßenswert, dass dem gemeinsamen Wunsch der Pflegekommission nach einem Mindestlohn von 7,50 Euro im Osten und 8,50 Euro im Westen, mit Steigerungen um jeweils 25 Cent ab 2012 und 2013, gefolgt wird. Die Beschäftigten haben nun die Sicherheit, für ihre wichtige Arbeit nicht mit Dumpinglöhnen abgespeist zu werden.
Die achtköpfige Pflegekommission hat dem Wunsch der Pflegebranche entsprechend Mindestlöhne vereinbart. Es ist nicht nachvollziehbar, dass der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) den Mindestlohn für Pflegehilfskräfte kritisiert, da er angeblich Schwarzarbeit fördere und Beschäftigungspotentiale in Gefahr bringe. Es war wichtig, eine Lohngrenze gerade für Beschäftigte festzuschreiben, deren Tätigkeit einer nur geringen Anlernzeit und kaum spezifischer Fachkenntnisse bedürfen. Auch wenn manch ein Unternehmer versuchen wird, die Regelung zu umgehen, ist sie grundsätzlich richtig und wichtig.
Ferner ist der Mindestlohn vor dem Hintergrund der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit ab Mai 2011 dringend nötig. Gerade in der Pflegebranche wäre sonst eine Lohnspirale abwärts bei Pflegehilfskräften zu erwarten. Diese Bedenken kamen von Expertenseite bei einem Fachgespräch der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Arbeitnehmerfreizügigkeit zum Ausdruck. Bereits heute arbeiten viele ausländische Pflegekräfte in deutschen Familien, und es werden noch mehr werden. Deutschland braucht diese Arbeitskräfte. Doch es darf nicht sein, dass selbst die untersten Löhne unserer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterboten werden. Für Arbeiten, die in unserem Land verrichtet werden, muss der Grundsatz Gerechter Lohn für gute Arbeit gelten. Vor allem in Berufen, die einen Dienst am Menschen leisten.
Damit es ab Mai 2011 nicht zu Verwerfungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt kommt, braucht es diesen Mindestlohn nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz. Nur ein solcher Mindestlohn erstreckt sich auf alle in Deutschland beschäftigten Arbeitskräfte, seien es Inländer oder Ausländer.
Wir gehen davon aus, dass die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Dr. Ursula von der Leyen, in den nächsten Tagen die entsprechende Verordnung erlassen und im Bundesanzeiger veröffentlichen werde. Damit träte der Mindestlohn zum 1. August 2010 für alle in Deutschland in der Pflegebranche Beschäftigten verbindlich in Kraft.