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Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz tritt morgen in Kraft

Pressemitteilung

Berlin – Nachdem das “Gesetz zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister” (Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz, KFRG) heute im Bundesgesetzblatt erschienen ist, tritt es morgen in Kraft.

Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr: “Krebs ist die zweithäufigste Todesursache in Deutschland. Mit dem neuen Gesetz haben wir die Voraussetzungen geschaffen, dass die Krebsfrüherkennung mehr Menschen erreicht und eine Krebsbehandlung so erfolgreich wie möglich gestaltet werden kann. Wir setzen dabei auf zwei Schwerpunkte: Die Krebsfrüherkennung wird verbessert, indem die Versicherten künftig zur Darmkrebs- und Gebärmutter-halskrebs-früherkennung eingeladen und besser informiert werden. Durch gezielte Informationen soll den Bürgerinnen und Bürgern die Entscheidung über die Inanspruchnahme erleichtert werden. Und der bundesweite Aufbau von klinischen Krebsregistern wird zu einer deutlichen Verbesserung der onkologischen Behandlung führen.”

Den vollständigen Gesetzestext finden Sie hier: www.bundesgesundheitsministerium.de/gesetze

Weitere Informationen zum Nationalen Krebsplan finden Sie hier: www.bundesgesundheitsministerium.de/nationaler-krebsplan