Berlin – Neben dem Angebot der Schlichtungsstellen der Ärztekammern, Beschwerden bei vermuteten Behandlungsfehlern nachzugehen, gibt es die Unterstützungsangebote der gesetzlichen Krankenkassen.
Diese sind per Gesetz verpflichtet, ihre Versicherten zu beraten und bei der Feststellung eines Behandlungsfehlers zu unterstützen. Viele Krankenkassen haben mittlerweile eigene Abteilungen zur Unterstützung ihrer Versicherten bei Behandlungsfehlern eingerichtet und veranlassen bei Bedarf die Erstellung eines medizinischen Gutachtens durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Versicherte können dadurch erheblich entlastet werden.
Sofern Sie selbst in Sorge sind, dass in ihrer Behandlung ein Fehler passiert ist, sollten Sie bei den behandelnden Ärzten nachfragen. Sie sind verpflichtet, Patientinnen und Patienten zu informieren. Das müssen Sie allerdings nur dann tun, wenn sie aktiv von den Patienten dazu angesprochen werden.
Gesetzliche Grundlage dafür ist das seit Februar 2013 gültige Patientenrechtegesetz.