Düsseldorf – Mit einer neuen Broschüre wollen die niedergelassenen Ärzte und Krankenkassen in Nordrhein die Patienten über Neuregelungen für Arznei- und Heilmittel informieren. Denn das sogenannte Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz hat seit dem 1. Mai 2006 zu einigen Änderungen bei der Verordnung vor allem bei Arzneimitteln geführt. Ein Informations-Schwerpunkt der Broschüre ist die Verordnung von sogenannten Nachahmer-Präparaten (Generika). Der Arzt wird sie so oft wie möglich verordnen, denn sie kosten oftmals weniger als die Hälfte der teuren Originalpräparate, sind aber genauso wirksam. Der Vorteil für die Patienten: Bei preiswerteren Medikamenten sinkt die Zuzahlung. Auch bei dem Thema Festbeträge für Arzneimittel können die Patienten gewinnen, wenn ihr Arzt Medikamente verschreibt, deren Preis deutlich unter der Festbetragsgrenze liegt. Denn Zuzahlungen entfallen dann und dies ohne Qualitätsverlust.
Besonders interessant: die Broschüre enthält eine Liste aller Wirkstoffe, für die es zuzahlungsfreie Produkte gibt.
Die Broschüre liegt kostenlos in allen Praxen der niedergelassenen Ärzte in Nordrhein aus und erscheint in einer Auflage von 1,1 Mio. Exemplaren.
Ansprechpartner:
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Ruth Bahners Telefon: 0211/ 5970 8279
AOK Rheinland/Hamburg Dr. Ellen v. Itter Telefon: 0211/ 8791 1262
BKK Landesverband NW Karin Hendrysiak Telefon: 0201/ 179 1511
IKK Nordrhein Michael Lobscheid Telefon: 02204/ 912 104
Knappschaft Susanne Heinrich Telefon: 0234/ 30482100 Timo Mundt Telefon: 0234 / 304 17211
Landwirtschaftliche Krankenkasse NRW Krankenkasse für den Gartenbau Heinz Schmid Telefon: 0211/ 3387-366
VdAK/AEV e.V. NRW Ulrich Mohr Telefon: 0211/ 3841015