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Krankenkassen treten auf die Schuldenbremse – Rückkehrer müssen bis Ende 2013 nix nachzahlen

Pressemitteilung

Düsseldorf – Gute Nachricht für Menschen, die ihre Beiträge für die Krankenversicherung nicht aufbringen können: Versicherte mit Beitragsschulden und Nichtversicherte profitieren ab 1. August von einem gesetzlichen Schuldenerlass. Vor allem diejenigen, die bisher nicht krankenversichert sind oder vorübergehend ohne Krankheitsschutz dastehen, scheuen den Gang in eine Krankenkasse. Der häufigste Grund: Fällige Nachforderungen, die sich seit Einführung der Versicherungspflicht erbarmungslos meist zu mehreren tausend Euro angesammelt haben! Der Gesetzgeber zeigte ein Einsehen und hat diese drückende Last den Betroffenen nun vorübergehend genommen. „Bis zum 31. Dezember werden aufgehäufte Schulden von den Krankenkassen gestrichen. Nichtversicherte sollten die Neuregelung für sich nutzen und schuldenfrei neu oder nochmals in einer Krankenkasse starten. Ab 2014 wird die Nachzahlung versäumter Beiträge wieder fällig“, rät die Verbraucherzentrale NRW Nichtversicherten dazu, sich umgehend zu versichern. „Hierbei spielt es keine Rolle, ob jemand gesetzlich oder privat versicherungspflichtig ist“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Zur Orientierung liefert sie weitere wichtige Hinweise:

  • Nichtversicherung bleibt nicht ohne Folgen: Grundsätzlich gilt: Jeder ist für seinen persönlichen Krankenschutz verantwortlich und muss sich bei einer Kasse versichern! Für die gesetzliche Krankenversicherung gilt dies verbindlich seit 2007. Die Crux: Wer nicht versichert war, musste beim Eintritt in eine gesetzliche Kasse bislang Beiträge und Säumniszuschläge für die nichtversicherte Zeit nachzahlen. Diese Regelung ist vielen nicht klar: Erwachsene Kinder etwa, die aus Altersgründen oder nach abgeschlossener Berufsausbildung nicht mehr über ein Elternteil versichert sind, müssen sich lückenlos weiterversichern, um Leistungen der Krankenkassen zu erhalten. Wer dies versäumt, gerät leicht in Verzug, weil auch die Beiträge für nicht versicherte Monate fällig werden, sobald sich jemand wieder krankenversichert. Seit 2009 gilt diese Regelung auch bei den privaten Kassen: Selbstständige ohne Krankenversicherung müssen seitdem hohe Beträge nachzahlen, wenn sie unter das schützende Dach einer privaten Krankenkasse schlüpfen wollen.
  • Gesetzlich Versicherte: Ehemalige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, die dahin zurückkehren wollen, werden ab August bis Ende Dezember sämtliche Beiträge und die darauf entfallenden Säumniszuschläge für ihre versicherungslose Zeit erlassen. Bei bereits Versicherten, die mit ihren Beitragszahlungen im Rückstand sind, wird der Säumniszuschlag für noch nicht gezahlte Beiträge dauerhaft von fünf auf ein Prozent gesenkt. Damit entfallen vier Prozent des bisherigen Säumniszuschlages. Die müssen nicht mehr gezahlt werden. Für viele säumige Zahler wird dies eine spürbare Entlastung sein.
  • Privat Versicherte: Wer sich in einer privaten Krankenkasse bis Ende des Jahres versichert, bekommt den so genannten Prämienzuschlag erlassen. Gemeint ist damit die Beitragssumme, die sich in der versicherungsfreien Zeit angesammelt hat. Der Prämienzuschlag errechnet sich aus einem vollen Monatsbeitrag für die ersten sechs Monate und einem Sechstel für jeden weiteren Monat. Wer sich privat versichern muss und hierbei ebenfalls einen imaginären Berg an Beitragsschulden vor sich herschiebt, kann nun kostenfrei wieder Mitglied einer privaten Assekuranz werden. Diejenigen, die ihre Beiträge in der privaten Krankenversicherung nicht laufend aufbringen können, werden nach dem nun geltenden Gesetz – auch rückwirkend – in einen Notlagentarif eingruppiert. Klamme Privatversicherte reduzieren damit ihren Schuldenberg.

Weitere Einzelheiten zu den Beitragsermäßigungen bei den Krankenkassen gibt’s im Internet unter www.vz-nrw.de/kk-beitragserlass. Rechtlichen Rat zu Fragen und Problemen rund um die gesetzliche Krankenversicherung erhalten Ratsuchende bei den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW mit dem Schwerpunkt Gesundheitsberatung. Kontaktdaten unter www.vz-nrw.de/gesundheitsberatung.