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Krankenkassen machen Überschuss – zu Lasten der Versorgungssicherheit

Pressemitteilung BAH

Berlin – „Anstatt immer höhere Überschüsse zu erzielen, sollte die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) auch die Versorgungssicherheit in den Fokus nehmen“, kommentiert Dr. Hermann Kortland, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH), eine Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit. Darin wurde der Überschuss der GKV für die ersten drei Quartale 2018 auf 1,9 Milliarden Euro taxiert.

So sind allein die Einsparungen, die die GKV durch Rabattverträge erzielt hat, um 9 Prozent gestiegen. „Rabattverträge dürfen nicht alleine Einsparungen zum Ziel haben. Krankenkassen müssen auch die Versorgungssicherheit im Blick haben. Eine gesetzliche Vorgabe, dass Krankenkassen mit mindestens drei Herstellern Rabattverträge abschließen müssen, würde die Gefahr von Lieferengpässen verringern“, ergänzt Kortland mit Blick auf das geplante „Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung“ (GSAV).

„Arzneimittel, bei denen ein Engpass in der Versorgung ein besonderes Risiko darstellen würde, sollten grundsätzlich von Ausschreibungen der Krankenkassen freigestellt sein. Dies betrifft beispielsweise die Herstellung von Zubereitungen in der Onkologie. Rabattverträge sind in diesem sensiblen Versorgungsbereich fehl am Platz und stellen einen Nährboden für zukünftige Versorgungsengpässe dar“, so Kortland weiter.

In den ersten drei Quartalen 2018 liegt die Steigerung der Ausgaben für Arzneimittel (3,5 Prozent) unter der Steigerungsrate der Gesamtausgaben der GKV (3,8 Prozent) gegenüber dem Vorjahr. Die Gesamtrücklagen der GKV liegen nun auf einem Rekordniveau von 21 Milliarden Euro.

Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) ist der mitgliederstärkste Branchenverband der Arzneimittelindustrie in Deutschland. Er vertritt die Interessen von mehr als 420 Mitgliedsunternehmen, die in Deutschland ca. 80.000 Mitarbeiter beschäftigen. Das Aufgabenspektrum des BAH umfasst sowohl die verschreibungspflichtigen als auch die nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel sowie die stofflichen Medizinprodukte. Unter www.bah-bonn.de gibt es mehr Informationen zum BAH.