Berlin – Gesetzliche Krankenkassen erstatten die Kosten für die vom Arzt verschriebene Antibabypille bei Mädchen und jungen Frauen bis zum 20. Geburtstag. Ab dem 18. Geburtstag muss jedoch die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 5 bis 10 Euro in der Apotheke geleistet werden. Nach Vollendung des 20. Lebensjahres müssen junge Frauen die ärztlich verordnete Antibabypille komplett selbst bezahlen. Darauf macht die ABDA Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände im Vorfeld des diesjährigen Tags der Apotheke aufmerksam, der am 18. Juni unter dem Motto Von klein auf in besten Händen steht und die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen thematisiert.
Die Antibabypille ist ein bewährtes Mittel zur Schwangerschaftsverhütung bei Frauen. Sie ist verschreibungspflichtig, d.h. ein Arzt muss vorher ein Verordnungsformular ausfüllen. Dieses Rezept lässt sich dann in der Apotheke einlösen. Da es unterschiedliche Präparate zu unterschiedlichen Apothekenverkaufspreisen gibt, ist auch der Betrag der zehnprozentigen gesetzlichen Zuzahlung unterschiedlich hoch mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Sofern der Arzt eine größere Packung für mehrere Monate verordnet, lässt sich gegebenenfalls Geld gegenüber mehreren Rezepten sparen. Dasselbe gilt natürlich auch für die Bezahlung des Komplettpreises ab dem vollendeten 20. Lebensjahr.
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