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Krankenhaustransparenzgesetz im Vermittlungsausschuss
Ergebnis im Vermittlungsausschuss: Guter Schritt für mehr Qualität in den Krankenhäusern, aber erneut große finanzielle Last für die GKV zu befürchten

Pressemitteilung

Zum gestern Abend erzielten Vermittlungsergebnis in den Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über das Krankenhaustransparenzgesetz erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

(Berlin, 22.2.2024) „Es ist zunächst eine gute Botschaft, dass das Krankenhaustransparenzgesetz bald verabschiedet werden soll und damit Aussicht besteht, dass der Klinikatlas verwirklicht wird. Damit erhalten die Versicherten mehr Transparenz über die Qualität und das Leistungsgeschehen in deutschen Krankenhäusern. Die schlechte Botschaft ist, dass die Kosten des Umbaus der Krankenhauslandschaft mit dem angekündigten Transformationsfonds in Höhe von 50 Milliarden Euro ab 2025 möglicherweise zu erheblichen Teilen von der GKV und somit den Mitgliedern und Arbeitgebern aufgebracht werden sollen. Damit würde nur ein Teil der Bevölkerung die Gesamtlasten tragen und es würde zwangsläufig zu weiteren Beitragssatzanhebungen kommen. Hinzu kommen die rückwirkende Erhöhung der Landesbasisfallwerte und die umfangreichere Refinanzierung der Tarifabschlüsse für die Klinikbeschäftigten. Für die Beiträge bedeutet dies alles zusammen eine Mehrbelastung von durchschnittlich 140 bis zu 280 Euro im Jahr, getragen von Versicherten und Arbeitgebern. Für die Transformation der Versorgungsstrukturen bedarf es Steuer- und keine Beitragsgelder.

Völlig unklar bleibt zudem, ob wirklich eine Strukturreform erreicht werden kann und nicht versorgungsrelevante Krankenhäuser oder Abteilungen tatsächlich vom Netz gehen. Wenn die Krankenkassen den Umbau der Infrastrukturmaßnahmen mitfinanzieren sollen, dann ist es zwingend erforderlich, dass sie auch mitbestimmen, welche Krankenhäuser und Leistungsangebote tatsächlich benötigt werden. Die Zeit, in der Finanzmittel mit der Gießkanne verteilt werden, um die nicht mehr zeitgemäßen Krankenhausstrukturen zu konservieren, sollte endlich beendet werden.

Wir erwarten, dass im Zuge der weiteren Debatten um die Klinikreform die Perspektive der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler stärker in den Blick genommen wird. Die Klinikreform darf die Versorgung nicht weiter einseitig zu Lasten der Beitragszahler verteuern. Schon jetzt fließt jeder dritte Beitragseuro, also mehr als 90 Milliarden Euro, in den stationären Sektor, während die Länder ihre Förderquote auf etwa drei Prozent der Krankenhausgesamtkosten reduziert haben. Dafür können die Versicherten eine hochwertige und bedarfsorientierte Versorgung erwarten.“

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen mehr als 28 Millionen Menschen in Deutschland versichern:

– Techniker Krankenkasse (TK), X: @TK_Presse

– BARMER, X: @BARMER_Presse

– DAK-Gesundheit, X: @DAKGesundheit

– KKH Kaufmännische Krankenkasse, X: @KKH_Politik

– hkk – Handelskrankenkasse, X: @hkk_Presse

– HEK – Hanseatische Krankenkasse, X: @HEKonline

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) wurde am 20. Mai 1912 unter dem Namen „Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)“ in Eisenach gegründet. Bis 2009 firmierte der Verband unter dem Namen „Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V.“ (VdAK).

Hauptsitz des Verbandes mit mehr als 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist die Bundeshauptstadt Berlin. In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen in den Landeshauptstädten mit über 400 sowie mehr als 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.