Berlin –
Anlässlich des bundesweiten Aktionstags der Krankenhäuser zur Krankenhausreform am 23. September 2015 macht die Deutsche Hochschulmedizin auf ihre aus der Reform resultierenden Probleme aufmerksam. Größter Knackpunkt sind massive Budgetkürzungen von bis zu 250 Millionen Euro im Jahr.
Viel versprochen haben sich die Universitätsklinika vom Krankenhausstrukturgesetz (KHSG). Nachdem der Gesetzentwurf vorliegt, ist die Hoffnung auf Strukturreformen und eine bessere Finanzierung der besonderen Aufgaben der Hochschulmedizin der Sorge gewichen. Denn im Gesetz überwiegen zunächst neue finanzielle Belastungen. In Summe werden den Uniklinika ab 2017 zwischen 150 und 250 Mio. Euro im Jahr fehlen. Daran werden die geplanten Zuschläge für gute Qualität oder für besondere Aufgaben von Zentren sowie die Teilnahme an der Notfallversorgung erst einmal wenig ändern.
„Weitere Einsparungen wären katastrophal für die Uniklinika, die bereits heute zum größten Teil rote Zahlen schreiben“, sagt Professor Michael Albrecht, Vorsitzender des Verbands der Universitätsklinika (VUD).
Dabei sieht das Reformpaket durchaus wichtige ordnungspolitische Neuerungen vor, die auch den Uniklinika zugutekommen würden, wie etwa Qualitätszuschläge, eine bessere Finanzierung der Notfallversorgung oder die Förderung medizinischer Zentren. Aber: „Vieles, was hilfreich für die Uniklinika wäre, wird wohl selbst im besten Fall noch Jahre auf sich warten lassen“, ist sich Prof. Dr. Heyo Kroemer, Präsident des Medizinischen Fakultätentages, sicher.
Enttäuschend ist zudem, dass der Gesetzentwurf keine Lösung für die sogenannten Extremkostenfälle vorsieht. Dabei handelt es sich um die Behandlung von Patienten mit schweren, komplexen und mehrfachen Erkrankungen. Kliniken, die viele solcher Fälle haben, werden seit Jahren nicht ausreichend finanziert. Ein Gutachten der Selbstverwaltung hatte dieses Problem bestätigt. „Allein die Unterdeckung durch diese Extremkostenfälle macht für die Uniklinika nach Berechnungen des VUD 105 Mio. Euro im Jahr aus. Dafür braucht es eine Lösung in Form eines gesetzlich verankerten Extremkostenzuschlags“, fordert Ralf Heyder, Generalsekretär des VUD. Eine Lösung allein über die Weiterentwicklung des DRG-Systems greift zu kurz.
Die Deutsche Hochschulmedizin fordert dementsprechend erhebliche Nachbesserungen im Entwurf des Krankenhausstrukturgesetzes:
- Der Versorgungszuschlag muss dauerhaft in den Landesbasisfallwert überführt werden.
- Es muss sichergestellt werden, dass mehr Leistung aufgrund von guter Qualität nicht bestraft wird. Das gilt besonders für Notfälle und Leistungen in spezialisierten Zentren. Der geplante Fixkostendegressionsabschlag ist so nicht akzeptabel.
- Die überproportionale Belastung durch Extremkostenfälle muss durch Zuschläge ausgeglichen werden.
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