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Krankenhausprotest in Berlin – Gesundheitsministerin von der Decken: „Wir unterstützen unsere Krankenhäuser – der Bund muss das ungesteuerte Krankenhaussterben verhindern!“

PRESSEMITTEILUNG

Kiel – Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken unterstützt anlässlich der Kundgebung der Deutschen Krankenhausgesellschaft am 20. September in Berlin die Forderungen der Schleswig-Holsteinischen Krankenhäuser und unterstreicht:

„Der Bundesgesundheitsminister bringt bei dem wichtigen und dringenden Projekt der Krankenhausreform die Prioritäten durcheinander. Was die Mitarbeitenden unserer Krankenhäuser auf der Kundgebung in Berlin zu Recht einfordern, unterstütze ich ohne Wenn und Aber. Um die Krankenhausversorgung zu sichern und gut aufzustellen, müssen die zeitlichen und inhaltlichen Prioritäten aus meiner Sicht unbedingt wie folgt angepasst werden- Davon hängt auch die Unterstützung der Länder zur geplanten Krankenhausreform ab:

  1. Zuallererst brauchen die Krankenhäuser bis zu dem Zeitpunkt, an dem die angekündigte Krankenhausreform in Kraft tritt und ihre Wirkung entfaltet, eine Übergangsfinanzierung durch den für die Betriebskosten zuständigen Bund. Ein unkontrolliertes Krankenhaussterben können wir im Sinne einer bedarfsgerechten und flächendeckenden Versorgung nicht weiter akzeptieren.
  2. Dann müssen wir die Krankenhausreform realisieren. Wir haben als Länder gemeinsam mit dem Bund eine große Krankenhausreform in Vorbereitung. Deren Ziele unterstütze ich ausdrücklich und setzte mich mit den Länderkolleginnen und -kollegen weiter dafür ein, dass diese Reform gelingt und die stationäre Versorgung nachhaltig aufgestellt wird. Damit sollen die Grund- und Regelversorgung in der Fläche gesichert und spezialisierte Leistungen dort gebündelt werden, wo die Expertise, die Routine und das Personal vorhanden sind. Die Krankenhausversorgung soll auf diese Weise zukunftsfest aufgestellt und finanziell abgesichert werden, so dass Patientinnen und Patienten eine gute und flächendeckende Versorgung vorfinden und Mitarbeitende in den Krankenhäusern einen sicheren Arbeitsplatz haben.
  3. Ganz zum Schluss kann erst das vom Bund angekündigte Transparenzgesetz kommen. Durch die Krankenhausreform wird das, was Krankenhäuser zukünftig anbieten können, durch verbindliche Kriterien in Leistungsgruppen festgelegt. Das soll dazu führen, dass bestimmte Leistungen nur noch dort angeboten werden, wo die Qualität, das Personal und die Routine dazu vorhanden sind. Diese Umstellung muss noch geplant und implementiert werden. Es würde also weder Sinn machen noch funktionieren, die Krankenhäuser nach Kriterien zu sortieren, die noch gar nicht festgelegt sind. Erst nachdem die Krankenhausreform geeint ist und die Kriterien gelten, macht es Sinn, richtigerweise für alle Patientinnen und Patienten übersichtlich darzustellen, welche Krankenhäuser für welche Eingriffe in Frage kommen.“

Die von der Deutschen Krankenhausgesellschaft geplante Kundgebung soll am Mittwoch, den 20. September, von 11 bis 12.30 Uhr auf dem Pariser Platz in Berlin stattfinden.

Hintergrund: So begleitet Schleswig-Holstein den Reformprozess

  • Bislang hat der Bund in einer redaktionellen Arbeitsgruppe aus Mitgliedern des Bundes sowie Vertreterinnen und Vertreter der Länder lediglich eine erste Grobstruktur zum Aufbau des Krankenhausreformgesetzes vorgelegt. Auf dieser Basis sollen Ende September die Entwürfe für ein Bundesgesetz und eine Bundesverordnung, die voraussichtlich am 1. Januar 2024 in Kraft treten sollen, folgen. Beide bedürfen der Zustimmung des Bundesrates.
  • „Schleswig-Holstein wird nur einem Gesetz zustimmen, das die grundgesetzliche Kompetenzordnung achtet, sich also auf die Betriebskostenfinanzierung beschränkt, und dessen Folgen für die Krankenhauslandschaft akzeptabel sein werden. Ebenfalls werden wir nicht aufhören, den Bund an seine Verantwortung für die wirtschaftliche Sicherstellung der Krankenhäuser zu erinnern“ so Gesundheitsministerin von der Decken.
  • Angelehnt an den Zeitplan des Bundes wird das Land Schleswig-Holstein im Anschluss an das Bundesgesetzgebungsverfahren damit beginnen, das Landeskrankenhausgesetz auf Basis der bundesgesetzlichen Regelungen bis Ende 2024 anzupassen. Bereits jetzt wird damit begonnen, den neuen Krankenhausplan 2025 auf Basis der aus NRW entwickelten Leistungsgruppen aufzustellen. Damit soll die künftige Planung anhand der geplanten Leistungsgruppen rechtlich verankert werden. Ab 2026 soll die budgetneutrale Phase beginnen, sodass bis spätestens Ende 2025 die Leistungsgruppenzuordnung durch die Länder vorzunehmen ist.
  • Schleswig-Holstein hat eine Versorgungsbedarfsanalyse ausgeschrieben. Diese soll eine solide Datengrundlage für die Umsetzung der Reform und für den neuen Krankenhausplan sein und im Jahr 2024 fertiggestellt werden. Neue Ergebnisse aus dem Gesetzgebungsverfahren sollen dynamisch im Rahmen der Versorgungsbedarfsanalyse sowie bei der Erstellung des Krankenhausplans umgesetzt werden.
  • In Schleswig-Holstein wird die fachliche Expertise wesentlicher Akteurinnen und Akteure auf regionaler und kommunaler Ebene weiterhin einbezogen, um den Reformprozess zum Erfolg zu führen. Bereits im vergangenen Jahr hat Schleswig-Holstein in Zusammenarbeit mit zahlreichen Akteurinnen und Akteuren eine Vielzahl an weiteren Vorarbeiten geleistet, die bei der Erstellung des neuen Krankenhausplans nach Möglichkeit berücksichtigt werden sollen. Dazu gehören die Erkenntnisse der Versorgungsbedarfsanalyse aus dem Bereich der Geburtshilfe sowie die Ergebnisse des Qualitätszirkels Geburtshilfe und der „TaskForce“ Notfallversorgung.