Düsseldorf – Die nordrheinische Ärzteschaft begrüßt die Absicht des Landesgesundheitsministeriums, zum Ende dieses Jahres einen neuen Krankenhausplan für Nordrhein-Westfalen vorzulegen. Gleichzeitig forderten die Delegierten der Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein die Landesregierung auf, die in NRW qualitativ hochstehende stationäre Versorgung weiterhin wohnortnah sicherzustellen.
„Krankenhäuser müssen als wichtiger Teil der Daseinsvorsorge für alle Bürgerinnen und Bürger gut erreichbar sein. Deshalb darf ein flächendeckendes, sinnvoll gestuftes Versorgungsangebot auch durch Anpassungen der Krankenhauskapazitäten nicht gefährdet werden“, machten die Ärztinnen und Ärzte in einer Entschließung ihre Erwartungen an den neuen Krankenhausplan deutlich. „Dort, wo Krankenhäuser im ländlichen Raum für die Versorgung unerlässlich sind, muss der Krankenhausplan Voraussetzungen auch für die Durchsetzung von Sicherstellungszuschlägen schaffen.“ Der aktuell gültige Plan datiert aus dem Jahr 2001.
„Wo der Wettbewerb die Versorgungsqualität zu gefährden droht, muss der Krankenhausplan einen klaren Rahmen vorgeben: für die Personalausstattung im ärztlichen und pflegerischen Bereich und für ausreichende Strukturen zur Beherrschung von Notfällen und Komplikationen“, sagte Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein. Die Qualitätskriterien, heißt es in der Entschließung der Delegierten, müssen transparent und ohne bürokratischen Aufwand nachvollziehbar sein.
Die Delegierten forderten die NRW-Landesregierung zudem auf, den erforderlichen Ausbau geriatrischer Kapazitäten „in ein Konzept für ein ausgewogenes Zusammenwirken mit den übrigen Fachgebieten einzubinden“. Für psychisch und psychosomatisch kranke Menschen müsse die spezifische Kompetenz sowohl der Psychiatrie und Psychotherapie als auch der Psychosomatik und Psychotherapie zur Verfügung stehen. „Ein Gesamtkonzept für diesen Versorgungsbereich muss daher die Eigenständigkeit auch des Fachgebietes Psychosomatik und Psychotherapie respektieren.“
In Leistungsbereichen, in denen Behandlungsschwerpunkte sinnvoll seien, zum Beispiel in der Versorgung von Frauen mit einer Risikoschwangerschaft oder von Frühgeborenen, gelte es besonderen Wert auf eine gute Kooperation und Abstimmung mit den übrigen Versorgungsangeboten zu legen, die die Breite der Versorgung gewährleisten.