Berlin – Der Senat hat in seiner gestrigen Sitzung den von Katrin Lompscher, Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, vorgelegten Krankenhausplan 2010 beschlossen. Damit sichert das Land Berlin die Krankenhausversorgung der Berliner Bevölkerung weiterhin in hoher Qualität, sagte die Gesundheitssenatorin.
Der vorliegende Krankenhausplan gibt die Bettenzahlen bis 2015 vor. Innerhalb dieses Zeitraums führen die zunehmende Alterung der Bevölkerung sowie der prognostizierte Bevölkerungszuwachs zu einem wachsenden stationären Versorgungsbedarf. Prognostiziert wurde ein Bedarf von 21.500 Betten. Da aber eine Prognose immer mit Unsicherheiten verbunden ist und außerdem davon auszugehen ist, dass sich das Verhältnis zwischen ambulanter und stationärer Versorgung künftig weiter zugunsten der ambulanten Versorgung ändert, wurden in den Krankenhausplan 20.600 Betten aufgenommen. Das sind rund 300 Betten mehr als im bisherigen Krankenhausplan.
Die zusätzlichen Planbetten können weitgehend in den Häusern durch Umnutzung vorhandener Kapazitäten etabliert werden. Neue Investitionserfordernisse für das Land Berlin werden durch den Plan nicht ausgelöst. Krankenhäuser können aber künftig flexibler auf Entwicklungen reagieren und auch eigene Stärken besser entwickeln. Den Vertragsparteien wurden größere Gestaltungsmöglichkeiten bei sich verändernden Bedingungen eingeräumt. So sieht der Plan vor, dass ein Krankenhaus bei zusätzlichem Bedarf eigenverantwortlich beispielsweise die Bettenzahl seiner chirurgischen Abteilung um bis zu 15 Prozent erhöhen kann. Lediglich die Gesamtkapazität aller somatischen Abteilungen des Krankenhauses darf dabei nicht verändert werden.
Bedarfsänderungen wirken sich je nach Fachabteilung unterschiedlich aus: Vor allem in den Fachgebieten Geriatrie und Psychiatrie werden in den nächsten Jahren mehr Betten benötigt. Auch in der Neurologie und Dermatologie wird mit einem leicht wachsenden Bedarf gerechnet, während in der Pädiatrie oder Geburtshilfe eher ein Stagnieren oder leichter Rückgang des Versorgungsbedarfes erwartet wird. Drei kleinere Kliniken werden neu in den Plan aufgenommen. Teilstationäre Angebote profitieren überproportional von der Erhöhung der Planzahl . Damit werden vor allem die Behandlungsmöglichkeiten in der geriatrischen und psychiatrischen Versorgung weiter verbessert, weil tagesklinische Angebote von besonderer Bedeutung für die Reintegration der Patientinnen und Patienten in ihr häusliches Umfeld sind.
Bei der senatsinternen Abstimmung galt es sowohl die Belange der Sicherstellung der Krankenhausversorgung als auch die möglichen finanziellen Auswirkungen vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Finanzpolitik der Länder in Einklang zu bringen. Mit dem vorliegenden Krankenhausplan 2010 ist dies gelungen. Die vorgesehenen Kapazitätserhöhungen sind angemessen. Die Charité wird die reduzierte Kapazitätsplanung noch durch konkretisierte Fachabteilungs- und Standortplanungen unterlegen müssen.
Im Jahr 2012 sollen im Bereich der nicht-öffentlichen Träger 200 Betten entfallen; Versorgungsbedarf und -angebot werden dann rechtzeitig für eine Einzelfortschreibung des Plans überprüft.
Der vorgelegte Krankenhausplan berücksichtigt die vom Senat getroffene Grundsatzentscheidung zur Entwicklung der Charité. Der Plan ist mit dem Land Brandenburg abgestimmt. Er wird nun dem Abgeordnetenhaus von Berlin und dem Rat der Bürgermeister zur Kenntnisnahme übermittelt.