Mehr Reichweite im Gesundheitsmarkt

Schließen

Registrierung

Melden Sie sich noch heute an, um gezielt und effektiv Ihre Nachrichten in der Gesundheitsbranche verbreiten zu können.

Kontoinformationen

Ansprechpartner:in

Adresse

Kontakt

Es wurde eine E-Mail zur Bestätigung an Sie gesendet. Nach der Bestätigung sind Sie erfolgreich registriert.


Krankenhausgesellschaft NRW: Ohne klare Kriterien bleibt Gesetz zur Krankenhausplanung eine leere Hülle

Pressemitteilung

Düsseldorf – Zu früh und zu unbestimmt: Der Präsident der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW), Jochen Brink, bezeichnet die an diesem Mittwoch vorgesehene Verabschiedung des Krankenhausgestaltungsgesetzes durch den Landtag als übereilt. So lange die Konturen der angekündigten Krankenhausplanung nicht ausreichend erkennbar seien, verfolge das Gesetz ein unbestimmtes Ziel. „Ohne praxistaugliche Kriterien, an welchem Bedarf die stationäre Versorgung der Patientinnen und Patienten vor Ort künftig ausgerichtet wird, bleibt das Gesetz nicht mehr als eine leere Hülle. Über die entscheidenden Fragen indes, welche medizinischen Behandlungen ein Krankenhaus in Zukunft noch anbieten darf, besteht aber weiterhin Unklarheit“, sagt Brink.

Mit dem jetzt verabschiedeten Gesetz werde der Einstieg in eine an Leistungsgruppen ausgerichtete Krankenhausplanung legitimiert, deren Auswirkungen fast vier Monate nach Einbringung in den Landtag noch immer in wesentlichen Punkten unklar seien. „Die Frage, nach welchen Parametern der regionale Bedarf ermittelt wird, ist bis heute unbeantwortet“, stellt der KGNW-Präsident fest. „Es wäre aber ein schwerer Fehler, die wirtschaftlichen Folgen für das einzelne Krankenhaus zu unterschätzen. Eine Reform der Krankenhausplanung kann nur mit den Krankenhäusern und bestimmt nicht gegen sie funktionieren.“ Überdies berge eine zu detaillierte Aufsplitterung der Leistungsgruppen und -bereiche die Gefahr, dass die wohnortnahe Versorgung der Patientinnen und Patienten auf der Strecke bleibe.

Brink betont: „Nordrhein-Westfalen verfügt über eine sehr gute und gerade in der Pandemie als verlässlich bewährte Krankenhausstruktur mit einer guten Erreichbarkeit. Maßstab für eine weiterführende Krankenhausplanung muss deshalb eine weitere Verbesserung dieser schon jetzt hohen Versorgungsqualität sein.“ Die Krankenhäuser in NRW seien offen für einen Veränderungsprozess, der für die einzelnen Regionen ein auch mit mehr ambulanten Leistungen verbessertes Angebot bringe. Bei der von der Landesregierung angestrebten Krankenhausplanung müsse jedoch klar sein, dass sogar Schließungen von Abteilungen oder gar ganzen Häusern die Folge sein könnten. „Auch Klinikkapazitäten abzubauen, kostet viel Geld. Das muss die Landesregierung einkalkulieren“, erinnert Brink. „Die Pläne des Landes dürfen nicht dazu führen, dass vor allem Krankenhäuser der Grundversorgung in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten und zukünftig eine wohnortnahe Versorgung der Bürgerinnen und Bürger gefährdet ist.“

Die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen ist der Zusammenschluss der Krankenhausträger und ihrer Spitzenverbände. Sie vertritt rund 345 Krankenhäuser, die mit etwa 272.000 Beschäftigten zu den größten Arbeitgebern in NRW zählen.