Berlin – Mit dem heute verabschiedeten Krankenhaus-Hilfspakt haben die Regierungsfraktionen in letzter Minute zwei für Universitätsklinika wichtige Änderungen vorgenommen: Der so genannte Versorgungszuschlag wird nun nach Fallschwere gewichtet. Zuvor sollte er für leichte Eingriffe wie der Blindarm-OP ebenso wie für komplizierte Versorgungen als fester Pauschalbetrag gewährt werden – eine Benachteiligung der Maximalversorger.
„Wir sind froh, dass die Regierung diesen wichtigen Punkt korrigiert hat“, sagt Professor Michael Albrecht, Erster Vorsitzender des Verbands der Universitätsklinika (VUD). „Eine andere Lösung hätte der Logik des bestehenden Fallpauschalensystems (DRG), das nach der Schwere des Falls unterscheidet komplett widersprochen“, so Albrecht.
Aufgegriffen hat die Regierungskoalition auch das Problem der Extremkostenfälle: Im neuen Gesetz ist ein Prüfauftrag an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus verankert. Bis Ende 2014 muss es einen Bericht vorlegen, auf dessen Grundlage geeignete Vergütungsregelungen entwickelt und durch die Selbstverwaltungspartner vereinbart werden müssen. „Es ist gut, dass dieses für Universitätsklinika wichtige Thema nun angegangen wird“, sagt Ralf Heyder, designierter Generalsekretär des VUD.
Für eine nachhaltige Stabilisierung der Klinikfinanzen ist das Hilfspaket aber nur der Anfang. Die jetzt geplanten Zusatzfinanzierungen sind größtenteils auf die nächsten beiden Jahre befristet. Ab 2015 werden die Kliniken dann erneut vor einem Finanzierungsloch stehen. Ohne eine nachhaltige Stärkung der Basisfinanzierung wird sich die wirtschaftliche Lage der Universitätsklinika in den kommenden Jahren weiter verschlechtern.
Die 33 deutschen Uniklinika mit ihren 180.000 Mitarbeitern vereinen Forschung, Lehre und Krankenversorgung. Ihre Stimme im politischen Prozess ist der Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD).