Berlin – Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung hat anlässlich der erneut steigenden Infektionszahlen neue Besuchsregelungen für Krankenhäuser erlassen.
Die Krankenhaus-Covid-19-Verordnung enthält folgende Regelungen:
- Patientinnen und Patienten dürfen einmal am Tag durch eine Person für eine Stunde Besuch empfangen.
- Personen mit Symptomen, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert Koch-Instituts hinweisen, dürfen Patientinnen und Patienten nicht besuchen.
- Gebärende dürfen sich zur Geburt in einem Krankenhaus durch eine Person eigener Wahl begleiten lassen.
- Neugeborene und deren Mütter dürfen einmal am Tag durch eine Person für eine Stunde Besuch empfangen. Geschwister des Neugeborenen unter 16 Jahren dürfen die besuchende Person begleiten.
- Keine Einschränkungen gibt es für den des Besuch Schwerstkranker und Sterbender
- Besuche durch mit der Seelsorge betrauten Personen und durch Urkundspersonen sind ebenfalls zulässig.
- Der Leitung des Krankenhauses obliegt mit Genehmigung des Gesundheitsamtes die Möglichkeit weiterer stations- und bereichsbezogener Einschränkungen
Nach § 5 Absatz 3 der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung bestimmt die für Gesundheit zuständige Senatsverwaltung Näheres zu Besuchsregelungen in Krankenhäusern. Die Krankenhaus-Covid-19-Verordnung tritt einen Tag nach Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Berlin (am Samstag, den 17. Oktober 2020) in Kraft.