Mainz – Auch in diesem Jahr erhalten die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz 51,2 Millionen Euro an pauschalen Fördermitteln vom Land, wie Gesundheitsministerin Malu Dreyer heute in Mainz mitteilte. Diese Mittel werden zusätzlich zu den Investitionskosten gezahlt, und die Krankenhäuser können selbst entscheiden, wie sie die Mittel für so genannte kurzfristige Anlagegüter wie medizinische Geräte vom Röntgengerät bis zum Kernspintomographen oder Mobiliar wie etwa Betten oder Nachttischschränke einsetzen. Die Fördermittel sind nach Angaben der Ministerin gegenüber dem vergangenen Jahr konstant geblieben.
Das Land lasse den Krankenhäusern bewusst einen großen Spielraum bei ihrer Entscheidung über den Einsatz der Mittel. Die Krankenhäuser begrüßten das sehr, sagte die Ministerin. So können sie beispielsweise in einem Jahr ein Sortiment Betten einkaufen, in einem anderem Jahr ein Großgerät anschaffen und im übernächsten Jahr kleinere Baumaßnahmen durchführen. Die Krankenhäuser müssen lediglich einmal im Jahr nachweisen, dass sie die Mittel zweckentsprechend verwendet haben. Die Pauschalförderung der Krankenhäuser wird seit Jahren praktiziert und hat sich bewährt, sie ist beispielhaft für ein einfaches, transparentes und unbürokratisches Verwaltungsverfahren, so die Ministerin.
Um die Fördermittel zu erhalten, melden die Krankenhäuser dem Land zu Beginn des Jahres die Zahl der im vergangenen Jahr behandelten Personen, die Zahl der vorhandenen Großgeräte und die Zahl der Ausbildungsplätze. Daraus wird die Höhe der pauschalen Fördermittel für die einzelnen Krankenhäuser errechnet. Das größte Gewicht hat die Fallzahl; sie macht etwa 80 Prozent des Förderbetrages aus. Das ist bewusst so geregelt, denn je mehr Patientinnen und Patienten ein Krankenhaus behandelt, umso höher ist der Verschleiß von medizinischen Geräten und anderen Anlagegütern und umso höher ist auch der Bedarf für die Wiederbeschaffung. Die Pauschalförderung setzt dadurch auch Leistungsanreize für die Krankenhäuser. Krankenhäuser, die eine hohe Zahl von Patientinnen und Patienten behandeln, erhalten mehr Mittel als Krankenhäuser, die weniger Patientinnen und Patienten behandeln.
Für Investitionsmaßnahmen, also Baumaßnahmen, der Krankenhäuser und für die Pauschalförderung zusammen stellt das Land in diesem Jahr insgesamt 111,2 Millionen Euro zur Verfügung. Damit werden die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz in die Lage versetzt, ihre Gebäude und ihre Einrichtungen zu erhalten und auf hohem Niveau zu sichern. Rheinland-Pfalz verfügt nicht zuletzt dank der Unterstützung durch das Land über ein ausgezeichnetes, flächendeckendes und ortsnahes Angebot an stationären Krankenhausleistungen. Das wollen wir auch in Zukunft erhalten, so die Ministerin.