Düsseldorf – Mit 17,5 Millionen Einwohnern ist Nordrhein-Westfalen das bevölkerungsreichste Bundesland, bei der Wirtschaftskraft pro Kopf ist NRW ebenfalls unter den führenden Ländern vertreten. Wenn es um die ambulante ärztliche Versorgung der Bevölkerung geht, dann ist davon allerdings in puncto Verteilungsgerechtigkeit nichts mehr zu spüren. Denn seit bald fünf Jahren gehören die Bürgerinnen und Bürger an Rhein und Ruhr eindeutig zu den Verlierern von Entscheidungen auf Bundesebene und der Verweigerungshaltung der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Auf diesen untragbaren Zustand, der dem Versorgungsstandort NRW substanziellen Schaden zuzufügen droht, machten in Düsseldorf die Delegierten der Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein aufmerksam.„Seit der Vergütungsreform im Jahre 2009 steht in Nordrhein-Westfalen weniger Geld für die ambulante Versorgung der Versicherten zur Verfügung als in anderen Bundesländern, obwohl die Versicherten bundesweit den gleichen Beitragssatz zahlen”, übten die 100 Delegierten der Versammlung im Düsseldorfer Haus der Ärzteschaft in einer Resolution scharfe Kritik.
Der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke, begrüßte, dass die Verhandlungspartner für eine Große Koalition von CDU/CSU und SPD laut einer Einigung prüfen wollen, wie „unbegründete Unterschiede in der ärztlichen Vergütung“ aufgehoben werden können. Die Ärzteschaft in NRW werde in dieser Frage jedenfalls „nicht lockerlassen“, sagte Henke. In ihrer einstimmig verabschiedeten Entschließung forderten die Delegierten eine eindeutige Festlegung von Union und SPD für eine gerechte Vergütung in einem Koalitionsvertrag.
Bei der Vergütung je Versichertem gehört Nordrhein-Westfalen seit Jahren zu den Schlusslichtern im Bundesvergleich. Auch als Folge hieraus erbringen Haus- und Fachärzte bis zu 30 Prozent ihrer Leistungen in der Patientenversorgung, ohne dass diese vergütet werden. An der Situation hat auch die Regionalisierung der Honorarverhandlungen im Jahr 2012 nichts geändert.