Erfurt – “Mit der Zusage der Gesetzlichen Krankenkassen zur Übernahme der Kosten, für Meningokokken-Nachholimpfungen bei Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr in Thüringen, können vorhandene Impflücken bei Kindern und Jugendlichen jetzt geschlossen werden.” Dies betonte die Thüringer Gesundheitsministerin Christine Lieberknecht heute in Erfurt.
Eine entsprechende Regelung ist zum 1. Januar dieses Jahres in Thüringen in Kraft getreten. Damit bekräftigen die Kassen auch entsprechende Empfehlungen auf der Bundesebene, z.B. der Ständigen Impfkommission (STIKO) für die individuelle Gesundheitsvorsorge. Laut STIKO sollten bestehende Impflücken frühzeitig geschlossen werden, wenn eine Impfung zum empfohlenen Termin nicht durchgeführt werden konnte.
Lieberknecht: “Die neue Regelung in unserem Freistaat ist für Eltern und Ärzte, vor allem für Jugendliche ein guter Anlass, zu schauen, ob der Impfschutz auch wirklich vollständig ist.”
Der Impfkalender für Kinder- und Jugendliche umfasst derzeit Schutzimpfungen gegen insgesamt 12 Krankheitserreger. Zuletzt wurden von der STIKO unter anderem Meningokokken C in diese Liste aufgenommen. Das Bakterium kann innerhalb kürzester Zeit eine Hirnhautentzündung (Meningitis) oder Blutvergiftung (Sepsis) verursachen, die oft schwere körperliche Schäden oder sogar den Tod zur Folge haben. Kleinkinder und Jugendliche sind besonders häufig betroffen – auch in Thüringen. Gesundheitsministerin Lieberknecht: “In Thüringen gibt es pro Jahr etwa 25 durch Meningokokken verursachte Meningitiserkrankungen, davon etwa 1 bis 2 tödliche Fälle pro Jahr. Die Schutzimpfung mit einem sogenannten Konjugatimpfstoff sollte im 2. Lebensjahr erfolgen, also bald nach dem 1. Geburtstag. Wurde dieser Termin versäumt, empfehle ich eine schnellstmögliche Nachholimpfung durch den Haus- bzw. Kinder- und Jugendarzt.”
Erfolgt die Impfung vor Vollendung des 18. Lebensjahres müssen bei gesetzlich Versicherten ab sofort die Krankenkassen hierfür die Kosten tragen. Lieberknecht: “Ich lade alle Familien dazu ein, diese Neuregelung verantwortungsbewusst zu nutzen und die Einzelheiten mit dem jeweiligen Arzt zu besprechen.”