Mainz – Der rheinland-pfälzische Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen, Ottmar Miles-Paul, weist darauf hin, dass am 1. September eine neue Regelung zur kostenfreien Nutzung von Zügen für behinderte Menschen in Kraft getreten ist, die für diese eine erhebliche Erleichterung bringt und bundesweit gilt.
Ab dem 1. September 2011 entfällt die sogenannte ’50-km-Regelung’ für die bisherige Freifahrt für schwerbehinderte Menschen im öffentlichen Nahverkehr. Dadurch können Bahnreisende mit Behinderungen zukünftig alle Züge des Nahverkehrs in ganz Deutschland mit ihrem Schwerbehindertenausweis und dem dazugehörigen Beiblatt mit gültiger Wertmarke nutzen, erklärte Ottmar Miles-Paul. Die bisherige Regelung schränkte die Nutzungsmöglichkeiten durch ein Streckenverzeichnis von 50 km und die Nutzung in den Verkehrsverbünden ein. Auf diese Weise würden zusätzliche bürokratische Hürden für Menschen mit Behinderungen abgeschafft.
Behinderte Menschen können nun deutschlandweit durchgängig Nahverkehrszüge der DB Regio AG, S-Bahnen, Regionalbahnen (RB), den Regionalexpress (RE) und den Interregio-Express (IRE) bundesweit kostenfrei nutzen. Die Regelungen zur kostenfreien Beförderung einer Begleitperson und zur kostenfreien Platzreservierung bleiben unverändert bestehen, so Ottmar Miles-Paul.