Berlin – Anlässlich ihrer Rede im Plenum zum Rauchverbot im Deutschen Bundestag erklärt die Drogenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB:
Die Bundesregierung hat ein Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen des Bundes, öffentlichen Verkehrsmitteln und Personenbahnhöfen beschlossen.
Was der Bundestag für die Einrichtungen des Bundes beschließt, muss selbstverständlich auch für ihn selbst gelten. Die Ankündigung von Bundestagspräsident Dr. Lammert, ein Rauchverbot auch im Bundestag durchzusetzen zu wollen, ist deshalb zu begrüßen.
Die heutige Diskussion im Parlament macht deutlich, dass es für den Bundestag keine Ausnahme beim Nichtraucherschutz geben wird. Ziel muss es sein, die Mitarbeiter, Gäste und Abgeordneten ebenso umfassend vor dem Tabakrauch zu schützen, wie die Mitarbeiter in öffentlichen Einrichtungen des Bundes.
Die gesundheitliche Gefährdung durch Rauchen und Passivrauchen ist wissenschaftlich unbestritten. Die große Mehrheit der deutschen Bevölkerung wünscht deshalb konsequente Rauchverbote. Den Bundestag erreichen eine große Menge von Zuschriften, die ein umfassendes Rauchverbot in Deutschland fordern. Darunter befinden sich auch viele Gastwirte, die auf ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie drängen. Sie wollen an ihrer Arbeitsstätte nicht länger durch Rauch erheblichen Gesundheitsgefahren ausgesetzt werden.
Wir sind auf einem guten Wege, in Deutschland endlich einen umfassenden Nichtraucherschutz zu verwirklichen. Ziel ist es, auch für den Bundestag eine konsequente Regelung zum Schutz vor dem Tabakrauch zu beschließen, um der Vorbildfunktion des Parlamentes gerecht zu werden.