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Konfusion bei der Krebsfrüherkennung

Bundesweite Stichprobe bei Hautärzten

Düsseldorf – Mehr als 150.000 Menschen erkranken jedes Jahr an Hautkrebs. Die Krankenkassen fördern deshalb die Früherkennung in Form kostenloser Vorsorge. Doch Anrufe der Verbraucherzentrale NRW in 175 Hautarztpraxen zeigen: Knapp ein Drittel vergibt keine oder unzumutbare Termine, verweigert gar die Gratisleistung. Ein weiteres Drittel fordert eine Überweisung oder Praxisgebühr. Viele prangern die Checks als unzureichend an: um Zusatzleistungen zu verkaufen.

Der Anspruch ist eindeutig verbrieft. Gesetzlich Krankenversicherten steht ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre eine Früherkennungsuntersuchung zu, das so genannte Hautkrebs-Screening. Der Patient kann entweder einen eigens geschulten Haus- oder einen Hautarzt konsultieren. Der Doktor nimmt ihn vom Kopf bis zu den Fußsohlen in Augenschein. Mund und Genitalbereich sollten dabei nicht ausgespart werden. Auch ein Gespräch über Vorerkrankungen zählt zum Check.

Ebenso wichtig das Wissen: Sämtliche Kosten für das Screening übernehmen die Krankenkassen. Abgerechnet wird über die Versichertenkarte. Patienten brauchen weder eine Überweisung noch müssen sie Praxisgebühr zahlen.

Das ist die reine Theorie. Doch in der Praxis sieht es oft anders aus. Das zeigt ein Check der Verbraucherzentrale NRW. Bei insgesamt 175 Hautärzten (davon 100 in NRW und 75 in den übrigen Bundesländern) fragte sie telefonisch nach einem Termin und den Konditionen für die Früherkennungsuntersuchung. Der Anrufer gab sich stets als 39-jähriger Mann aus, gesetzlich versichert bei einer großen Ersatzkasse.

Das Ergebnis: Nahezu jede fünfte Arzthelferin war nicht in der Lage, einen Termin binnen der nächsten zwei Monate zu benennen, im Extremfall sollte der Anrufer gar sechs Monate warten. Andere Praxen “nehmen keine neuen Patienten auf”. Jede achte Hautarztpraxis verneinte die Kostenübernahme des Screening durch die Krankenkassen. Patienten sollten dafür, stets bei Ärzten mit Kassenzulassung, zwischen 13 und 58 Euro zahlen. “Je nach Aufwand” hieß es vage in einer Praxis im Sauerland.

“All das ist nicht akzeptabel”, kritisiert Kai Vogel von der Verbraucherzentrale NRW: “wenn Termine jenseits der Schmerzgrenze von zwei Monaten vergeben werden, wenn irreführende Auskünfte zur Kostenübernahme die Hautkrebsfrüherkennung hintertreiben”. Der Test der Verbraucherschützer zeigt: Immerhin ein Drittel aller angerufenen Praxen haben gepatzt – gleichermaßen im Rheinland wie in Westfalen-Lippe. Mit akzeptablen Terminen geizten vor allem Ärzte in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.

Damit aber nicht genug. Fehlerhafte Diagnosen erhielt die Verbraucherzentrale NRW auch bei Auskünften zu den Praxisgebühren. Ein Drittel der Hautärzte wollte die Patienten in spe, auch auf Nachfrage, nicht ohne Überweisung oder Praxisgebühr untersuchen. “Da wir das mit der Kasse abrechnen müssen”, “das war mal anders, ist aber jetzt so”, lauteten nur zwei der barschen Begründungen. Beide sind Nonsens. “Grundsätzlich fällt beim Hautkrebs-Screening keine Praxisgebühr an”, korrigiert Kai Vogel von der Verbraucherzentrale NRW, weder beim Facharzt noch beim Hausarzt. Eine Überweisung sei ebenfalls nicht erforderlich. Wer andere Auskünfte erhält, auch zur Kostenübernahme, wer einen Untersuchungstermin am Nimmerleinstag bekommt, sollte sich bei seiner Krankenkasse oder der Kassenärztlichen Vereinigung des jeweiligen Bundeslandes beschweren: vor allem wenn etwa Praxen wie in Wiesbaden zugeben, sie würden gleich der Mehrzahl aller Kollegen im Rheingau das kostenlose Hautkrebs-Screening verweigern.

Ärgerlich für Verbraucherschützer Vogel ist zudem die Praxis vieler Arzthelferinnen, die kostenlose Hautkrebsvorsorge gegenüber Anrufern madig zu machen. Bei der Mehrzahl aller Abfragen gab’s schon am Telefon einen entsprechenden Hinweis. Eine Auswahl: “Ohne Überweisung oder Praxisgebühr dürfen Sie dem Doktor aber keine Fragen stellen.” Oder: “Dann gibt’s aber nur die reine Muttermalkontrolle, sonst nichts.” “Der Doktor macht es aber gerne mit Auflichtmikroskop, dann sind die zehn Euro fällig.”

Tatsächlich übernehmen die Krankenkassen die Kosten fürs Hautkrebs-Screening nur vollständig, wenn sich der Arzt auf den Augenschein beschränkt. Sobald technische Hilfsmittel ins Spiel kommen, darf das Gros der Ärzte ganz korrekt einen zusätzlichen Obolus verlangen. Einige gaben sich hier mit einer Überweisung oder der Praxisgebühr zufrieden, andere dagegen forderten noch zusätzlich Bares. Dafür sollten die Patienten sogar Fragen stellen dürfen. Bei der Untersuchung “kann Frau Doktor dann auch schon mal mehr tun” – und entsprechend abrechnen.