Berlin – Die sportpolitischen Sprecher der CDU/CSU- und SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Riegert MdB, und Dagmar Freitag MdB, erklären: Kompromiss im Kampf gegen Doping gefunden.
Doping zerstört die Glaubwürdigkeit und Attraktivität des Sports. Gedopte Sportler täuschen die Konkurrenten, die Öffentlichkeit sowie die Veranstalter, sie gefährden aber auch ihre eigene Gesundheit.
Die jüngsten Skandale haben erneut verdeutlicht, dass die Anstrengungen des organisierten Sports zur Dopingbekämpfung alleine nicht ausreichen. Der Staat mit seinen Ermittlungsbehörden muss in den Fällen eingreifen, in denen kriminelles Unrecht geschieht. Allein der Staat ist in der Lage, die hinter dem dopenden Sportler verdeckt arbeitenden organisierten Netzwerke aufzudecken und zu zerschlagen.
Die bisherigen Strafvorschriften des geltenden Arzneimittelgesetzes haben sich allerdings als “totes Recht” erwiesen, da der unmittelbare Anknüpfungspunkt strafrechtlicher Ermittlungen – der Besitz von Dopingmitteln – bislang zur Begründung eines Tatverdachts nicht ausreichte. Das wird sich nun ändern.
Die Koalitionsfraktionen unterstützen die Vorschläge des Bundesministeriums des Innern zur Umsetzung des Maßnahmenpakets der Bundesregierung gegen Doping im Sport. Hierzu zählen insbesondere:
– Die schärfere Bestrafung des gewerbs- und bandenmäßigen Verstoßes gegen das geltende Verbot, Arzneimittel zu Dopingzwecken im Sport in den Verkehr zu bringen, zu verschreiben oder bei anderen anzuwenden. Hierdurch wird die Voraussetzung dafür geschaffen, diesen besonders schweren Fall in die von der Bundesregierung geplante Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung aufzunehmen.
– Einführung einer Kennzeichnungspflicht für dopingrelevante Arzneimittel.
– Begründung der Zuständigkeit des Bundeskriminalamts für die Fälle des international organisierten illegalen Handels mit Arzneimitteln. Das BKA kann nun im Rahmen der Strafverfolgung auf Ersuchen der zuständigen Länder tätig werden.
Die Koalitionsfraktionen sind sich weiterhin darüber einig, dass der Besitz nicht geringer Mengen den Handel indiziert und bestraft werden soll.
Wir wollen die Strafbarkeit auf den Besitz nicht geringer Mengen der gefährlichsten und häufigsten Wirkstoffe begrenzen:
anabole Substanzen (z. B. Nandrolon, Testosteron, Clenbuterol)
Hormone und verwandte Verbindungen (z. B. Erythropietin, Wachstumshormone, Insulin usw.)
Substanzen mit antiestrogener Aktivität (z. B. Anastrozol, Tamoxifen, Cyclofenil)
Das bedeutet, dass ein Sportler, der mit einer geringen Menge der oben bezeichneten Substanzen angetroffen wird, nach wie vor lediglich der Sportgerichtsbarkeit unterliegt.