Mehr Reichweite im Gesundheitsmarkt

Schließen

Registrierung

Melden Sie sich noch heute an, um gezielt und effektiv Ihre Nachrichten in der Gesundheitsbranche verbreiten zu können.

Kontoinformationen

Ansprechpartner:in

Adresse

Kontakt

Es wurde eine E-Mail zur Bestätigung an Sie gesendet. Nach der Bestätigung sind Sie erfolgreich registriert.


Kommissionsvorschlag enthält aber unangemessene und rechtlich zweifelhafte Harmonisierung

Umsetzung der EuGH – Rechtsprechung zur Gesundheitsversorgung in allen Mitgliedstaaten kann für Deutschland positiv sein

Brüssel – Gesundheitspolitiker der Unionsparteien aus Bund und Europa begrüßen die Umsetzung der EuGH-Rechtssprechung zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung in einer verbindlichen Richtlinie, sehen aber Korrekturbedarf an dem Kommissionsvorschlag, da er weit über das Ziel hinausschießt und eine unnötige und rechtlich zweifelhafte Harmonisierung der Gesundheitspolitik vorsieht.

Dies erklärten die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU – Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz, und der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, Dr. med. Peter Liese vor Journalisten in Berlin.

Im vergangen Juli hatte die Europäische Kommission einen Richtlinienvorschlag zu Patientenrechten bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung vorgelegt. Kernelement ist die Umsetzung der EuGH- Rechtsprechung, zum Beispiel im Fall Kohl und Decker. Der Europäische Gerichtshof hatte festgestellt, dass Patienten die Gesundheitsversorgung, das heißt zum Beispiel die Anfertigung einer Brille, aber auch die Durchführung einer Operation im europäischen Ausland, erstattet bekommen. Deutschland hat diese Urteile seit langem umgesetzt. Andere Mitgliedstaaten zögern noch, und die Patienten sind deshalb in jedem Einzelfall auf den Klageweg bis zum EuGH verwiesen.

“Dies ist eine Ungleichbehandlung, die den Patienten aus anderen Ländern und den Gesundheitseinrichtungen in Deutschland schadet. Daher ist eine verbindliche Umsetzung von EuGH-Recht in allen Mitgliedstaaten erforderlich”, so Liese und Widmann-Mauz.

Ob der Kommissionsvorschlag an dieser Stelle sachgerecht ist, oder zu weit geht, müsse noch genau geprüft werden.

Besonders kritisch sehen wir die Elemente des Kommissionsvorschlages, die mit der EuGH-Rechtsprechung überhaupt nichts zu tun haben. So schreibt die Kommission in Artikel 5 weitreichende Qualitätskriterien für die nationalen Gesundheitssysteme vor. Dies ist nicht erforderlich und kann zu neuen Problemen führen. Es ist rechtlich zweifelhaft, da die EU im Bereich der Gesundheitspolitik nur eine eingeschränkte Kompetenz hat. Auch der Vorschlag, Rezepte ohne weitere Prüfung in allen Mitgliedstaaten anzuerkennen, ist problematisch. Deutsche Ärzte sind Arzneimittelrichtgrössen unterworfen. Es kann nicht sein, dass Patienten diesem Steuerungsmechanismus allein dadurch entgehen, dass sie eine Praxis einen Kilometer hinter der Grenze aufsuchen und die deutsche Krankenversicherung dann alles erstatten muss, auch wenn es in Deutschland unter diesen Bedingungen nicht erstattungsfähig wäre. Daher muss der Kommissionsvorschlag dringend geändert werden”, so Liese und Widmann-Mauz abschließend.