Berlin – Die Freiheit der Forschung bedingt nicht zugleich die Freiheit kommerzieller Verwertung der Forschungsergebnisse, erklärt Petra Sitte, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, zum heutigen Verhandlungsauftakt um das Stammzellpatent des Bonner Forschers Oliver Brüstle vor dem Bundesgerichtshof. Sitte weiter:
Heilmethoden, die ausschließlich auf dem Verbrauch embryonaler Stammzellen basieren, werden aus ethischen Gründen keinen umfassenden Beitrag zur Bekämpfung von Krankheiten wie Alzheimer oder Multipler Sklerose leisten können. Ein Patent auf solche Methoden aus der Frühphase der Stammzellforschung ist daher nicht angemessen und aus unserer Sicht sittenwidrig.
Aus guten Gründen wird die Forschung an embryonalen Stammzellen in Deutschland durch die öffentliche Hand finanziert. Wir wollen das Verhalten dieser Zellen besser verstehen, ohne sie jedoch zum Gegenstand von Gewinninteressen zu machen. Forschungsfreiheit ist ein hohes Gut, zu dessen Erhaltung die Wissenschaft durch ethisches Verhalten beitragen muss.
In den zehn Jahren seit Anmeldung des umstrittenen Patentes sind weltweit deutliche Fortschritte bei der Erforschung der deutlich weniger bedenklichen reprogrammierten pluripotenten und adulter Stammzellen gemacht worden. Auch wenn die Forschung an embryonalen Stammzellen in den engen Grenzen des Embryonenschutzes und des Stammzellgesetzes zu Recht erlaubt ist, liegt die Zukunft therapeutischer Anwendungen von Stammzellen eindeutig bei adulten und reprogrammierten Zellen.