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Koma- und Flatrate-Partys nach geltendem Recht unzulässig – Bestehende Verbote müssen angewendet werden

Gemeinsame PM der Drogenbeauftragten der Bundesregierung und BMWi

Berlin – Auf Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft hat der Bund-Länder-Ausschuss “Gewerberecht” am 24. Mai 2007 einen Beschluss zum Thema “Koma-” bzw. “Flatrate-Partys” gefasst.

Danach sind nach geltendem Recht Veranstaltungen mit “Flatrate-Angeboten” für alkoholische Getränke unzulässig, die erkennbar auf die Verabreichung von Alkohol an Betrunkene abzielen. Bereits im Vorfeld kann die Bewerbung entsprechender Veranstaltungen verboten werden, da die Annoncierung solcher Veranstaltungen ein klares Indiz für die Abgabe von Alkohol an Betrunkene nach den bestehenden Regelungen darstellt. Die Durchführung solcher Veranstaltungen kann zum Widerruf der Gaststättenerlaubnis führen. Diese Regelungen sind im bestehenden Gaststättengesetz in den § 4 Abs.1 Nr. 1 sowie § 15 Abs. 2 vorgesehen und können angewendet werden.

Der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Dr. Walther Otremba: “Ich hoffe, dass wir hiermit einen unbürokratischen und vor allem schnell und effektiv durchsetzbaren Beitrag zur Reduzierung des Alkoholkonsums von Jugendlichen und jungen Erwachsenen schaffen konnten.”

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing, begrüßt die rechtliche Klarstellung zum möglichen Verbot von “Koma- oder Flatrate-Partys” im aktuellen Beschluss. “Jetzt ist klar, Vollzugsbehörden der Länder können aktiv gegen diese Form von Veranstaltungen zum Betrinken und deren Bewerbung vorgehen. Angebote zum Rauschtrinken sind unverantwortlich. Ein verantwortlicher Umgang mit Alkohol wird besonders bei Jugendlichen und jungen Menschen durch diese Angebote deutlich unterlaufen. Die Behörden, der Handel und die Gastronomie müssen hier ihre Verantwortung im Interesse des Jugendschutzes wahrnehmen. Die gesetzlichen Regelungen müssen eingehalten und die Umsetzung entsprechend kontrolliert werden.

Nach den bekanntgewordenen Vorfällen von exzessiven Rauschtrinken und einer Vielzahl von ‘Flatrate-Angeboten’ ist eine deutliche Klarstellung erreicht, die nun den kommunalen Behörden zur Beachtung bekanntgegeben wird. Einzelne Bundesländer haben bereits entsprechende Rundschreiben an die Kommunen veranlasst.

Nach wie vor ist der frühe und teilweise exzessive Alkoholkonsum unter jungen Menschen ein großes Problem. Es ist notwendig, den verantwortlichen Alkoholkonsum in der Gesellschaft stärker zu fördern und Angebote wie zum Flatrate-Trinken zu verhindern.”