Berlin – Anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) erklärte Dr. Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), heute in Berlin:
“Nach wie vor lehnen wir alle Elemente der Reform ab, die zu Zentralismus, Staatsmedizin und staatlicher Beeinflussung des Patienten-Arzt-Verhältnisses führen. Dazu gehört die Tatsache, dass das Bundesgesundheitsministerium künftig einen einheitlichen Beitragssatz der Krankenkassen festlegen wird. Auch die Einflussmöglichkeiten der Politik auf den neu zu gründenden Spitzenverband der Krankenkassen auf Bundesebene sowie auf den Gemeinsamen Bundesausschuss tragen deutlich erkennbare Züge von Staatsmedizin. Eine nachhaltig verbesserte und verbreiterte Finanzierungsgrundlage der GKV ist nicht zu erkennen.
Bei aller Kritik sehen wir aber auch Chancen, die wir im Interesse der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten nutzen wollen. Dazu gehört die Möglichkeit, die Bindung der vertragsärztlichen Vergütung an die Grundlohnsumme zu lösen. Zwar wird die Budgetierung nicht vollständig aufgehoben und die finanzielle Unterdeckung ärztlicher Leistungen aus der Vergangenheit nicht behoben, aber aus dem Budgetdeckel ist ein Budgetsieb geworden. Damit ist die Chance groß, dass ab 2009 die Ärzte ein besseres Honorar für ihre Leistungen erwarten können. Hinzu kommt, dass das Morbiditätsrisiko auf die Krankenkassen übergehen wird.
Die massiven Proteste der ärztlichen Basis und die eindeutige Kritik der KBV und der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) haben hier offensichtlich zu einem Umdenken in der Politik geführt. Unserem Ziel nach festen Honoraren sind wir ein gutes Stück näher gekommen.
Der Zeitplan ist sehr eng gesteckt. Dennoch werden wir alles dafür tun, eine Gebührenordnung in Euro und Cent im Jahr 2009 zu realisieren. Das ist unsere Aufgabe, und das ist es auch, was Ärzte und Psychotherapeuten von uns erwarten. Gleiches gilt für das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz. Die KBV hat schon lange die Flexibilisierung der ärztlichen Tätigkeit gefordert. Das Gesetz eröffnet hier zahlreiche neue Möglichkeiten und stärkt die Niedergelassenen im Wettbewerb mit den Kliniken. Deshalb werden wir auch hier rasch an die Umsetzung gehen.
Bewegung hat es auch beim Paragrafen 73b Fünftes Sozialgesetzbuch gegeben, also den Verträgen zur hausarztzentrierten Versorgung. Hier sollen KBV und KVen künftig als Vertragspartner tätig werden können, sofern eine hausärztliche Gruppe ihnen ein entsprechendes Mandat erteilt.”
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Die KBV vertritt die politischen Interessen der 147.000 niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die ambulante medizinische Versorgung für 72 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozialversicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweise zur Honorierung der Ärzte und zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen. Die KVen und die KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des öffentlichen Rechts.